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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)
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Unter „Bevölkerungspolitik” (104-2) versteht man die Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen, durch die eine Bevölkerung zahlenmäßig (quantitativ) oder in ihrer Beschaffenheit (qualitativ) beeinflußt werden soll. Quantitative Bevölkerungspolitik richtet sich auf die Beeinflussung der Bevölkerungszahl; sie heißt positiv1 (expansiv1, populationistisch1), wenn sie ein Wachsen der Bevölkerungszahl anstrebt oder der Entvölkerung2 entgegenarbeitet, restriktiv3, wenn sie eine Verminderung der Bevölkerung zum Ziele hat. Die Vertreter der beiden Richtungen sind die Anhänger der Bevölkerungsvermehrung4 und die Gegner der Bevölkerungsvermehrung5. Die qualitative Bevölkerungspolitik sucht die Beschaffenheit der Bevölkerung zu beeinflussen. Träger der Bevölkerungspolitik ist im allgemeinen der Staat, es können aber auch die Kirchen oder von verschiedenen Motiven beherrschte Interessengruppen Träger bevölkerungspolitischer Ziele und Maßnahmen sein.
- 2. Entvölkerung, S. f. — entvölkern, V. t. Gegensatz: Bevölkerung in diesem besonderen Sinn — bevölkern, V. t. (101-3*).
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In Ländern mit positiver Bevölkerungspolitik sind Zulagen1 (Beihilfen1) oder Zuwendungen2 (Prämien2) an Eltern von unterhaltsberechtigten Kindern die üblichen Mittel. Zulagen sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, Zuwendungen einmalige Zahlungen. Kinderzulagen3 (Kinderbeihilfen3, Kindergeld3) sind regelmäßige Zahlungen an die Eltern mit einer bestimmten Zahl von unversorgten Kindern. Andere Mittel der Bevölkerungspolitik sind: Steuernachlässe4 (oder Steuerermäßigungen4) für den Familienvorstand, Geburtsbeihilfen5 (Wochenhilfe5, Stillgeld5) und Schwangerschaftsbeihilfen6. Bisweilen werden auch Eheschließungsdarlehen7 (Ehestandsdarlehen7) den Neuvermählten gewährt, um ihnen den Aufbau einer Familie zu erleichtern.
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Noch zahlreiche andere Maßnahmen dienen den Zielen der Bevölkerungspolitik, besonders solche auf dem Gebiete des Wohnungs- und des Gesundheitswesens1. Darunter sind besonders zu erwähnen die Beratungsstellen für Schwangere2, die Mütterfürsorge3 und die Säuglings- und Kinderfürsorge4, die bestimmt sind, den schwangeren Frauen, den Müttern und den Säuglingen Naturalleistungen zu ihrem Schutz zu gewähren.
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