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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Die Ehelichkeit1 einer „Geburt” (601-3) wird bestimmt durch den juristischen Charakter der „Verbindung” (501-3), aus der das Kind hervorgeht (501-2, 503-3). Streng genommen, sind nur solche Kinder eheliche Kinder2, die in der Ehe der „Eltern” (112-2) empfangen wurden. Im allgemeinen entscheidet aber über den Charakter einer Geburt als eheliche Geburt3 oder uneheliche Geburt4 der Familienstand der Mutter im Augenblick der „Geburt” (603-4), daher werden Kinder aus einer vorehelichen Empfängnis5 als ehelich betrachtet, wenn der Geburt die „Eheschließung” (501-4) vorausgegangen ist. Ein uneheliches (illegitimes, natürliches) Kind6 ist ein solches, dessen Eltern weder zur Zeit der Geburt noch zur Zeit der Empfängnis durch eine Ehe verbunden waren. Es kann vom Vater anerkannt7 werden. Ein legitimiertes Kind8 ist ein durch einen Legitimierungsakt (meist nachfolgende Ehe der Eltern) in den Status der Ehelichkeit erhobenes uneheliches Kind. Die Voraussetzungen der Legitimierung9 sind von Land zu Land verschieden.

  • 6. Den „unehelichen Kindern” gleichgestellt sind die zwar in der Ehe geborenen, aber nicht vom Ehemann abstammenden außerehelichen Kinder, wenn die Ehelichkeit mit Erfolg angefochten worden ist.
  • 7. anerkennen, V. t. — Anerkennung, S. f.
  • 9. Legitimierung, S. f. — legitimieren, V. t. — dagegen sich legitimieren — sich ausweisen, Legitimation, S. f. der gesetzliche Personalausweis, auch die gesetzliche Berechtigung.

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Wenn die Geburten nach der Ordnungszahl (Reihenzahl) der Geburt1 gegliedert werden sollen, kann diese Ordnungszahl auf verschiedene Weise ermittelt werden. Es ist möglich, nur die Kinder aus der jetzigen Ehe2 (Kinder aus der bestehenden Ehe2) zu berücksichtigen oder alle von der gleichen Mutter geborenen Kinder3 (Parazahl3), wobei die totgeborenen Kinder mitgezählt werden oder nicht. Man ersetzt manchmal die Zahl der Geborenen durch die Zahl der Niederkünfte4 (603-4) oder durch die Zahl der Schwangerschaften5 (602-5). Unter den gebärenden Müttern werden nach der Ordnungszahl der Niederkunft6 die Erstgebärenden7 (primiparae7) und die Mehrgebärenden8 (multiparae8) unterschieden. Eine Frau ohne Geburt9 wird auch mit nullipara9 bezeichnet.

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Zur Erfassung der Aufeinanderfolge der Geburten1 in der „Ehe” (501-2) erhebt man die Geburtenabstände2, bei der Erstgeburt den Abstand Eheschließung — Erstgeburt3, bei den folgenden Geburten den Abstand von der vorangegangenen Geburt4. Es wird auch die Ehedauer bis zum n-ten Kinde5 erfaßt. Solche Erhebungen dienen dem Studium der „Zeitfolge der Geburten”. Der Ausdruck Geburtenplanung6 (Bewußte Elternschaft6) kennzeichnet den Willen des Ehepaares, Zeitfolge und Zahl der Geburten zu bestimmen. Für die Erforschung des Einflusses der Schwangerschaft auf die Empfängnisbereitschaft werden die Schwangerschaftszwischenräume7 (Zeiten der Nichtschwangerschaft7) erfaßt, das sind die Zeiträume, die zwischen der „Eheschließung” (501-4) oder einer „Niederkunft” (603-4) oder einer „Fehlgeburt” (603-5) einerseits und der nachfolgenden „Empfängnis” (602-1) andererseits liegen.

  • 2. Geburtenabstand, S. m.
  • 6. Die zeitliche Folge der Geburten wird nach einem Geburtenplan festgelegt.

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