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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Wanderungen

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801

Die Wanderungen1 stellen im Rahmen der demographischen Betrachtung eine wichtige Seite der Mobilität2 (Beweglichkeit2) einer Bevölkerung dar. Man versteht unter Wanderung1 (Wanderungsbewegung1) die Gesamtheit der Ortsveränderungen mit dem Ziele der Verlegung des „Wohnortes” (310-6) von einem Wegzugsort3 (bisheriger Wohnort3) nach einem Zuzugsort4 (neuen Wohnort4). Man unterscheidet endgültige Ortsveränderungen von den zeitweiligen Ortsveränderungen, wobei als Abgrenzungsmerkmal die Abwesenheitsdauer5 vom Wegzugsorte und die Anwesenheitsdauer6 am Zuzugsorte dient.

  • 1. Wanderung, S. f. — Wanderer, S. m. — Wanderung hat noch einen anderen Sinn: den des Durchmessens eines Gebietes zu Fuß, meist zur Erholung, ein Sinn, der besonders in dem Verbum wandern und dem Substantivum der Wanderer (Wandersmann) hervortritt. Anstelle eines hier fehlenden Adjektives (wie im Französischen „migratoire”) wird „Wanderungs-” als Bestimmungswort in zusammengesetzten Hauptwörtern verwendet, z. B. „Wanderungsstärke”, „Wanderungsbewegung”. Man sagt manchmal räumliche Wanderung (Verschiebung), doch ist das ein Pleonasmus, wenn der Begriff der Wanderung nur in dem in 801 definierten Sinne gebraucht wird. Für nicht räumliche Verschiebungen sollte der Begriff „Wanderung” nicht verwendet werden. Zu beachten ist, daß der Begriff der „Verschiebung” sowohl in intransitivem wie in transitivem Sinne gebraucht wird, ersteres synonym mit Wanderung, letzteres zumeist als Zwangsverschiebung einer Bevölkerung (Bevölkerungsgruppe, 812-6).
  • 2. Neben der räumlichen (physischen, geographischen) Mobilität (Beweglichkeit) einer Bevölkerung gibt es auch eine „Berufsmobilität” („Berufsbeweglichkeit”, 921-1) und eine „soziale Mobilität” („soziale Beweglichkeit”, 920-5). Für räumliche Mobilität wird bisweilen horizontale Beweglichkeit, für soziale Mobilität (sozialer Auf- und Abstieg, 920-6 und 7) vertikale Beweglichkeit gebraucht. Für die Unterscheidung der endgültigen Ortsveränderungen von den zeitweiligen Orts Veränderungen ist die Verlegung des Wohnortes das entscheidende Merkmal. In besonderen Fällen (806) wird die Bezeichnung „Wanderung” auch für Ortsveränderungen ohne Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes gebraucht.
  • 3. Statt „Wanderung” wird vielfach auch der Begriff Umzug über die Gemeindegrenzen verwendet. Die Umzüge innerhalb ein und derselben Gemeinde, auch Ortsumzüge genannt, werden im allgemeinen nicht zur Wanderung gerechnet, jedoch vielfach ebenfalls statistisch erfaßt.
    In Gesellschaften auf einer frühen Entwicklungsstufe sind zwei Haupttypen der Wanderung zu unterscheiden: Nomadenwanderung und Völkerwanderung. Unter Nomadenwanderung ist in der Hauptsache das Umherziehen innerhalb bestimmter Weidegründe, unter Völkerwanderung der Zug ganzer Völkerschaften auf der Suche nach neuen Wohngebieten zu verstehen. Unter Völkerwanderung in neuerer Zeit können auch „Gruppenwande-rungen” (811-2} verstanden werden.
  • 4. Bei den „internationalen (zwischenstaatlichen) Wanderungen” (802-2) spricht man, von den Einwanderern (802-3*) her gesehen, von ihrem Wegzugsland (Heimatland) und ihrem Zuzugsland (Zielland, Aufnahmeland). Von Asylland spricht man nur bei „politischen Flüchtlingen” (812-4*), denen der Zuzugsstaat das Asyl recht zuerkennt.

802

Man unterscheidet Außenwanderung1 (äußere Wanderung1, auswärtige Wanderung1) und Binnenwanderung5, je nachdem, ob die Wanderung die Gebietsgrenze des „Wegzugsortes” (801-3) überschreitet oder „Wegzugsort” und „Zuzugsort” (801-4) innerhalb des gleichen Gebietes liegen. Die Außenwanderung verändert Zahl und Zusammensetzung der betrachteten Bevölkerung, die Binnenwanderung ändert nur deren geographische Verteilung. Wenn das betrachtete Gebiet einen souveränen Staat darstellt, spricht man von internationaler Wanderung2. Die „Außenwanderung” ist Einwanderung3 oder Auswanderung4, je nachdem, ob der Zuzugsort innerhalb oder außerhalb des betrachteten Staatsgebietes liegt. '

  • 1. Eine Wanderung, die durch ein Gebiet nur hindurchfuhrt, heißt Transitwanderung, S. f. (Durchgangswanderung, S. f.) — Transitwanderer, S. m. (Durchwanderer, S. m.).
  • 3. Einwanderung, S. f. — einwandern, V. i. — Einwanderer, S. m.: Person, die einwandert.
  • 4. Auswanderung, S. f. — auswandern, V. i. — Auswanderer, S. m.: Person, die auswandert. Personen, die ihr Heimatland aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verlassen haben, werden als Emigranten, S. m., bei ihrer Rückkehr als Remigranten S. m., bezeichnet. — Emigration, S. f., Remigration, S. f., — emigrieren, V. i., remigrieren, V. i.
  • 5. Eine Sonderentwicklung der Binnenwanderung ist die in die „Stadt' (306-4*) gerichtete Abwanderung vom „Lande” (305-1*), die, soweit sie die Substanz der ländlichen Bevölkerung vermindert, zur Landflucht wird. Landflucht aus den hochgelegenen Siedlungen heißt Bergflucht. Die einseitig in die Stadt gerichtete Binnenwanderung führt zur „Verstädterung” (311-2*).

803

Die Wanderungsbewegung, manchmal zum Unterschied von der „natürlichen Bevölkerungsbewegung” (201-7) auch räumliche Bevölkerungsbewegung1 genannt, bildet mit dieser zusammen die „gesamte (allgemeine) Bevölkerungsbewegung” (201-6). Die Summe der Zuzüge2, („Einwanderer”, 802-3*) und der Wegzüge3 („Auswanderer”, 802-4*) ergibt das Wanderungsvolumen4 (Gesamtwanderung4, Bruttowanderung4) zum Unterschiede von der Wanderungsbilanz5 (Wanderungssaldo5, Nettowanderung5), die aus der Aufrechnung der Zahlen der Auswanderer auf die der Einwanderer hervorgeht. Ist die Wanderungsbilanz positiv, so spricht man von Zuwanderungsüberschuß6 (Wanderungsgewinn6, Nettozuwanderung6), ist sie negativ, von Abwanderungsüberschuß7 (Wanderungsverlust7, Wanderungsdefizit7, Nettoabwanderung7).

  • 2. Zuzug, S. m. — zuziehen, V. i. — Zuziehender, S. m., sowie Zuzügler, S. m.: Person, die zuzieht.
  • 3. Wegzug, S. m. — wegziehen, V. i. — Wegziehender, S. m. sowie Wegzugler, S. m.: Person, die wegzieht.
  • 4. Die „Transitwanderer” (802-1*) werden im „Wanderungsvolumen” nicht mit berücksichtigt.

804

Unter Wanderungsstatistik1 (Statistik der Wanderungen1) wird die Statistik verstanden, die auf die unmittelbare Erfassung der Wanderungsbewegung2 (801-1) abzielt. Die „Binnenwanderungen” (802-5) werden durch Meldungen der „Wohnortänderung” (212-5) oder durch die Einschaltung entsprechender Fragen in den Volkszählungsformularen erfaßt. Zur Erfassung der „Außenwanderung” (802-1) liefern, soweit die Wanderung auf dem See- oder Luftwege erfolgt, die Fahrgastlisten3 (Passagierlisten3) der Schiffe und Flugzeuge wichtige Beiträge. Schwieriger ist die Erfassung der Auswanderung auf dem Landwege, besonders dort, wo es zahlreiche „Grenzgänger” (806-1*) gibt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, die wirklichen „Wanderer” („Aus- oder Einwanderer”, 801-1*) von den einfachen Reisenden4 und von den „Durchreisenden” („Transitwanderern”, 802-1*) zu trennen. Auch aus der Zahl der ausgegebenen Auswanderungspässe5, der erteilten Einreisevisa5, Aufenthaltsbewilligungen6 und Arbeitsbewilligungen7 an „Ausländer” (330-2), können Schlüsse auf die Wanderungsbewegung gezogen werden.

  • 4. Reisender, S. m. — reisen, V. i. — Reise, S. f. (= das Reisen, S. n.).
  • 5. Auch die in manchen Staaten eingeführten Ausreisebewilligungen (Ausreisevisa) dienen der statistischen Erfassung der Wanderungsbewegung.

805

Wenn die Zahlen über die Aus- und Einwanderung (Zu- und Fortzüge) durch unmittelbare Erfassung nicht verfügbar sind, kann eine mittelbare Erfassung des Wanderungssaldos1 (803-5) erfolgen, indem dieser als Restbetrag2 aus einer Bilanz gewonnen wird, in der die übrigen Elemente bekannt sind. Bei der Methode der natürlichen Bevölkerungsbewegung3 erfolgt diese Ermittlung durch Aufrechnung des „Geburtenüberschusses” (701-8) mit dem bei einer Volkszählung aus dem Vergleich zweier Bevölkerungszahlen (101-6) festgestellten „Bevölkerungszuwachs” (701-6). Bei der Methode der Überlebenswahrscheinlichkeiten4 (326-6) führt man die bei einer Volkszählung festgestellte Bevölkerung mit Hilfe der Überlebenswahrscheinlichkeiten weiter (man läßt sie also altern, 326-5) und vergleicht den so erlangten Stand mit dem bei der folgenden Volkszählung erzielten Ergebnis. Solche Berechnungen, nach „Geburtsjahrgängen” (116-2*) durchgeführt, ermöglichen die Errechnung der Wanderungsbilanz für Geburtsjahrgänge. Indem das „Wanderungsvolumen” (803-4) oder der „Wanderungssaldo” (803-5) in einer bestimmten Zeit auf den „mittleren Stand” (401-5) der Bevölkerung eines Gebietes bezogen wird, erhält man Mobilitätsziffern5 (Wanderungsziffern5), die die „Mobilität” (801-2) der Bevölkerung des Gebietes kennzeichnen.

806

Das Studium der „Mobilität” („Beweglichkeit”, 801-2) einer Bevölkerung zieht nicht nur die „Wanderungen” (801-1), sondern auch die „zeitweiligen Ortsveränderungen” (801-2*) in Betracht. Unter diesen sind Pendelbewegungen1 zwischen Wohnort und Arbeits- (Ausbildungs-, Studien-)ort und die Saisonwanderungen2 mit periodischen Jahreszyklen besonders wichtig. Die „Saisonwanderungen” sind im allgemeinen Arbeitswanderungen3.

  • 1. Pendelbewegung, S. f., ungenau auch als Pendelwanderung bezeichnet — Pendler, S. m.
    Von Einpendlern (Zupendler) spricht man bei Pendlern vom Blickpunkt des Arbeits- bzw. Studienortes aus, von Auspendlern (Wegpendlern) vom Blickpunkt des Wohnortes aus. Vollzieht sich die Pendel bewegung täglich bzw. werktäglich, so spricht man von Tagespendlern. Kehren Personen mit Wohnsitz sowohl am Arbeitsort wie am Familienwohnort (regelmäßig oder meistens am Wochenende) vom Arbeitsort zum Familienwohnort zurück, so hat sich für sie die Bezeichnung Wochenendpendler eingebürgert. Orte, die — etwa infolge guter Beschäftigungs- oder Ausbildungsmöglichkeiten — in starkem Maße Tagespendler anziehen, bilden Einpendlerzentren. Liegen solche Orte dicht beieinander und besteht zudem zwischen ihnen eine starke Pendelbewegung (806-1), so spricht man von Pendlerräumen. Unter den Pendlern nehmen eine besondere Stellung die Grenzgänger ein, das sind Pendler, die auf ihrem Wege zum und vom Arbeits- (Ausbildungs-, Studien-) Ort eine Staatsgrenze überschreiten müssen.
  • 3. „Arbeitswanderungen” sind nicht zu verwechseln mit Berufsverschiebungen, die vielfach, wenn auch nicht ganz korrekt, als Berufswanderungen bezeichnet werden.

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