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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Fortpflanzung

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601

Unter Fruchtbarkeit1 (621) im weiteren Sinne versteht man die Gesamtheit der zahlenmäßigen Erscheinungen, die unmittelbar mit der Zeugung2, (Erzeugung2, Hervorbringung2) von Kindern innerhalb von „Bevölkerungen” (101-3) oder „Teilbevölkerungen” (101-5) zusammenhängen. Mit Geborenenhäufigkeit1 (Ge-burtlichkeit1, Natalität1) bezeichnet man die Häufigkeit der Geborenen3 (Geburten in dem unter 601-3* definierten Sinne) im Verhältnis zur Zahl der Bevölkerung als Ganzes. Unter „Fruchtbarkeit” im besonderen Sinne versteht die Demo-graphie die Häufigkeit der Geborenen in Beziehung auf die Bevölkerung eines Geschlechts, meist des weiblichen im fortpflanzungsfähigen Alter (620-1, auch 631). Die Lebendgeburten4, das sind die Geburten von lebendgeborenen Kindern4 oder kurz Lebendgeborenen5, werden von den Geburten von „Totgeborenen” (410-6*) unterschieden nach den Kriterien der Lebensfähigkeit wie Atmung, Muskelbewegungen, Herzschlag nach vollendeter Ausstoßung oder Extraktion des Kindes. Man spricht auch von wirksamer Geborenenhäufigkeit6 oder wirksamer Fruchtbarkeit6, wenn nur die Lebendgeborenen und von gesamter Geborenenhäufigkeit7 oder gesamter Fruchtbarkeit7, wenn alle Geborenen, also einschließlich der Totgeborenen, berücksichtigt werden.

  • 2. Zeugung (auch Erzeugung), S. f. — zeugen (erzeugen), V. t. — Erzeuger, S. m.
  • 3. geboren, P. P. von gebären, in Verbindungen wie lebendgeboren meist substantivisch gebraucht, z. B. die „Lebendgeborenen” (in der Statistik immer als Plural). Die Zahl der „Geborenen” ist identisch mit der Zahl der „Geburten”, wenn unter „Geburt” jeder einzelne Geburtsakt verstanden wird, so daß also bei „Mehrlingsgeburten” (606-2) eine „Niederkunft” (603-4) zwei oder mehrere Geburten (Geburtsakte) umfaßt. Da diese wissenschaftliche Unterscheidung im allgemeinen Sprachgebrauch und sogar in der statistischen Fachliteratur nicht immer beachtet und „Geburt” oft im Sinne von „Niederkunft” gebraucht wird, soll hier die Bezeichnung „Zahl der Geborenen” anstelle der zweideutigen Bezeichnung „Zahl der Geburten” und dementsprechend auch die Bezeichnung „Geborenenziffer” (630-1) statt „Geburtenziffer” usw. verwendet werden.

602

Die Empfängnis1 (Konzeption1), die in der Befruchtung2 eines Eies3 durch ein Spermatozoon4 besteht, bedeutet den Beginn der Schwangerschaft5 der Frau, die empfangen hat. Das Ergebnis der Empfängnis6 (die Frucht6) wird in den ersten Stadien Embryo7, später Fötus7 genannt. Der Zeitpunkt des Überganges wird verschieden angenommen. Mit „Embryo” ist immer die Frucht in den ersten Monaten gemeint. Wenige Tage nach der Empfängnis erfolgt die Nidation8, das ist die Einnistung des Eies8 (602-3) in die Schleimhaut der Gebärmutter9 (Uterus9).

  • 1. Empfängnis, S. f. — empfangen, V. i.
  • 2. Befruchtung, S. f. — befruchten, V. t. — befruchtungsfähig, Adj. — künstliche Befruchtung ist Befruchtung durch künstliche Besamung, d. i. durch andere Methoden als den Geschlechtsakt (624-2) — Frucht, S. f.
  • 4. Spermatozoon, S. n. — Sperma, S. n., gleich Samen, S. m.
  • 5. Schwangerschaft, S. f. — schwanger, Ad
  • 7. Embryo, S. m. — embryonal, Adj, (häufig ersetzt durch das Bestimmungswort „Embryonen-” in zusammengesetzten Hauptwörtern) — Embryologie, S. f.: Wissenschaft von der Entwicklung des Embryos. Fötus (Fetus), S. m. — fötal (fetal), Adj.

603

Eine „Frucht” (602-6) wird lebensfähig1 genannt, wenn sie fähig ist, außerhalb des Mutterleibes zu leben, so gering ihre Aussichten weiterzuleben auch sein mögen, nicht lebensfähig2 im Gegenfaile. üblicherweise wird eine Frucht bei einer Mindestdauer der Schwangerschaft3 von 5-7 Monaten als lebensfähig angesehen. Je nachdem, ob diese Dauer erreicht oder unterschritten ist, spricht man von Geburt4 (Entbindung4, Niederkunft4, 601-3*) oder Fehlgeburt5 (Abortus5, Abort5). Da die Dauer der Schwangerschaft in der Regel nicht genau erfaßbar ist, wird die Abgrenzung der Lebensfähigkeit nach der Körperlänge der Frucht vorgenommen. Dies ist jedoch nur bei einer Unterscheidung zwischen Fehlgeburt und „Totgeburt” (410-6*) von Bedeutung. In Deutschland liegt die Grenze bei 35 cm. Mit Wochenbett6 (Puerperium6) bezeichnet man den auf die Niederkunft folgenden, ungefähr sechs Wochen umfassenden Zeitraum, während dessen die Gebärmutter wieder ihre normalen Ausmaße annimmt und die Wahrscheinlichkeit einer neuen Empfängnis verhältnismäßig gering ist.

  • 1. lebensfähig, Adj. — Lebensfähigkeit, S. f.
  • 4. Entbindung, S. f. — entbinden, V. t. — Niederkunft, S. f. — niederkommen (mit einem Kinde), V. i.
  • 5. Abort, S. m. — Abortus, S. m. — abortieren, V. i.

604

Man nennt Spontanabortus1 (Fruchtabgang1) den unfreiwilligen Abortus, im Gegensatz zur künstlichen Schwangerschaftsunterbrechung2 (Schwangerschaftsabbruch2, künstlicher Abort2). Die Schwangerschaftsunterbrechung aus medizinischer Indikation3 hat den Zweck, die Gesundheit der Frqu zu schützen. Da die Gesetzgebung mancher Staaten die Schwangerschaftsunterbrechung unter gewissen Voraussetzungen (medizinische, sittliche, ethische, humanitäre, eugenische, soziale Indikation) zuläßt, muß zwischen gesetzlich erlaubter (legaler) Schwangerschaftsunterbrechung4 und gesetzlich unerlaubter (illegaler) Schwangerschaftsunterbrechung5 (Abtreibung5, Fruchtabtreibung5) unterschieden werden.

  • 5. Wo die „illegale Schwangerschaftsunterbrechung” mit Strafe bedroht ist, wird sie auch kriminelle Schwangerschaftsunterbrechung genannt.
    Unterbrechung, S. f. — unterbrechen, V. t.

605

Die „Geburt” (603-4) kann eine rechtzeitige Geburt1 oder eine verfrühte Geburt2 (Frühgeburt2) sein. Danach unterscheidet man rechtzeitig (normal) geborene Kinder3 und frühgeborene Kinder4 (Frühgeborene4). Unter Vorzeitigkeit der Geburt5 werden alle Erscheinungen verstanden, die mit der „Frühgeburt” (605-2) zusammenhängen. Als „Frühgeborene” (605-4) bezeichnet man im allgemeinen solche Kinder, die früher als 3 bis 4 Wochen vor dem Ende der üblichen Schwangerschaft geboren werden. Um der Schwierigkeit der zeitlichen Abgrenzung der Rechtzeitigkeit von der Frühzeitigkeit der Geburten auszuweichen, wird in manchen Staaten ein Mindestgewicht bei der Geburt6 von 2500 g als Merkmal für die Rechtzeitigkeit der Geburt gefordert. Das gleiche Grenzgewicht gilt für rechtzeitig geborene lebensschwache Kinder7, das sind Kinder, die in einem Zustand abnormaler Schwäche geboren wurden.

  • 2. Analog gibt es auch eine verspätete Geburt (Spätgeburt). — Das Wort „Frühgeburt” bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur den vorzeitigen Geburtsakt, sondern auch das frühgeborene Kind selbst (605-4).
  • 4. Im Gegenfalle redet man von übertragenen Kindern.
  • 7. Lebensschwäche, S. f. — lebensschwach, schwächlich, Adj.

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Man nennt eine einfache Geburt1 eine solche, bei der ein einziges Kind geboren wird. Werden bei einer Niederkunft mehrere Kinder geboren, Zwillingsgeburt2, Mehrlingsgeburt2, dann werden die Kinder Zwillinge3, Drillinge3, Vierlinge3, Fünflinge3 genannt. Eineiige Zwillinge4 (EZ) entstehen durch frühe Teilung eines ursprünglich einheitlichen Keimes. Zweieiige Zwillinge5 (ZZ) sind solche, die aus der gleichzeitigen Befruchtung zweier Eier hervorgegangen sind.

  • 2. Die Zahlen der „Niederkünfte” (603-4, Geburten im weiteren Sinne, 601-3*) und diejenigen der „Geborenen” (601-3) müssen nicht identisch sein. Man kann die Zahl der Geborenen auf eine Niederkunft berechnen. Gewöhnlich berechnet allerdings die Statistik den Anteil der Zwillings-(Mehrling-) Niederkünfte an der Gesamtzahl der Niederkünfte.
  • 5. Pärchenzwillinge (PZ), d. h. verschiedengeschlechtige Zwillinge, sind stets „zweieiige Zwillinge”.

* * *

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