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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Bevölkerungsstand

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301

Das Studium des „Bevölkerungsstandes” (201-5) befaßt sich mit der „Zahl” (101-6) der Bevölkerung nach dem Standort1 und ihrem „Aufbau” (Gliederung, Zusammensetzung, Struktur, 144-4). Jede Bevölkerung lebt auf einem bestimmten Gebiet2, und man untersucht ihre örtliche Verteilung3 (geographische Verteilung3, räumliche Verteilung3).

302

Das „Gebiet” (301-2), auf dem eine Bevölkerung lebt, kann nach verschiedenen Gesichtspunkten in Gebietsteile1 gegliedert werden. Die Bevölkerungsstatistiken halten sich meist an die Verwaltungseinheiten2 (administrative Einheiten2), aber man betrachtet auch die Verteilung der Bevölkerung nach Gebieten3 (dies in etwas anderem Sinne gebraucht als 301-2, Räumen3, Regionen3) und Zonen4, die nach verschiedenen, z. B. geographischen, wirtschaftlichen oder soziologischen Gesichtspunkten gebildet werden. Die Ausdrücke „Gebiet”, „Raum” und „Zone” können auf Flächen sehr verschiedener Größe angewandt werden. So kann der Ausdruck Naturraum5 (natürliches Gebiet5) ein kleines Gebiet bedeuten, das eine geographische Einheit darstellt, aber auch eine ausgedehnte klimatische Zone. Das Gebiet eines Landes kann in Wirtschaftsgebiete6 (Wirtschaftsräume6, Wirtschaftsregionen6) eingeteilt werden. Diese können dann mehrere Verwaltungseinheiten umfassen, sie brauchen sich aber nicht mit der üblichen Verwaltungseinteilung zu decken. Für „aire naturelle” bzw. „natural area” der französischen bzw. englischen Fassung (302-7) besteht im Deutschen kein entsprechender Begriff.

303

Verwaltungseinteilung und Bezeichnung der Verwaltungseinheiten sind von Staat zu Staat verschieden. Einzelheiten über den Verwaltungsaufbau in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind u.a. den amtlichen statistischen Quellen, besonders auch den jeweiligen statistischen Jahr- und Handbüchern, zu entnehmen.

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Eine Bevölkerung wird seßhaft1 genannt, wenn sie in festen Wohnsitzen lebt, nomadisch2, wenn sie von einem Orte zum anderen zieht, halbnomadisch3, wenn sie nur einen Teil des Jahres in festen Wohnsitzen verbringt. In manchen Ländern werden Teile des Gebietes als Reservation4 bestimmt, wo weniger entwickelte Volksgruppen nach ihrer althergebrachten Lebensart weiterleben können.

  • 1. seßhaft, Adj. — Seßhaftigkeit, S. f.
  • 2. nomadisch, Adj. — Nomade, S. m. — Nomadentum, S. n. 4. Reservation, S. f. — reservieren, V. t.

305

Beiden hier folgenden Begriffen muß größte Vorsicht walten, da bei manchen Wörtern, die einander in verschiedenen Sprachen der Form nach entsprechen, die Begriffsinhalte verschieden oder die Wörter selbst mehrdeutig sind.


Land1 bedeutet im Deutschen zunächst ein abgegrenztes „Gebiet” (301-2), das nicht notwendigerweise eine Verwaltungseinheit sein muß. Vielfach wird es synonym mit Staat3 gebraucht, wobei eher das Geographische als das Politische betont wird. In der Bundesrepublik Deutschland und im Bundesstaat Österreich versteht man im politischen Sinne unter „Land'' die „Gliedstaaten” (305-5) des „Bundesstaates” (305-4), z. B. Land Hessen, Land Tirol. Volk2 bedeutet eine Gemeinschaft von Personen, die auf Grund gleicher Sprache, Kultur, Sitte oder gleichen Schicksals ein Gefühl der Zusammengehörigkeit entwickelt haben. „Staat” ist die politische Organisationsform, die souverän nach innen wie selbständiges Völkerrechtssubjekt nach außen ist. Eine Sonderform ist der Bundesstaat4, bestehend aus Gliedstaaten5, die gewisse Souveränitätsrechte, vor allem das Recht auf eigene Außenpolitik, an den Gesamtstaat abgetreten haben.
Die Bezeichnung Territorium6 hat zunächst die allgemeine Bedeutung „Gebiet” (301-2), daneben aber auch noch die Nebenbedeutung einer politischen Gebietseinheit, die erst jüngst kolonisiert oder besiedelt wurde. Nach dem Grade ihrer Selbstverwaltung unterscheidet man autonome Territorien7 und nicht autonome Territorien8, wobei die Begriffe „autonom” und „Autonomie” je nach dem Umfang der gewährten Selbstverwaltung schwanken.

  • 1. In einem anderen Sinn wird Land, S. n., im Gegensatz zu „Stadt” (306-4) gebraucht. Das Adj. dazu ist ländlich, zu Land im obigen Sinn dagegen landschaftlich. Das entsprechende Adj. zu Land als Gliedstaat wäre ländisch, doch ist diese Form nicht gebräuchlich und kommt nur in Komposita wie inländisch, ausländisch, vaterländischvor. — „Land” wird auch im Sinne von Landschaft verwendet.
  • 2. Volk, S. n. — Ein „Volk”, von dem mindestens der Kern staatlich organisiert ist, bezeichnet man als Nation, S. f., im Gegensatz zur angelsächsischen und romanischen Bedeutung des Wortes „nation”. Die zugehörigen Adj. national und besonders völkisch haben häufig eine politische Färbung, indem sie Parteien bezeichnen, die den Volksgedanken in den Vordergrund ihrer Parteiprogramme stellen. Dagegen ist das Adj. volklich neutral.
  • 3. Staat, S. m. — staatlich, Adj.
  • 6. Territorium, S. n. — territorial, Adj.
  • 7. autonom, Adj. — Autonomie, S. f.

306

Unter Agglomeration1 versteht man eine zusammenhängend besiedelte Fläche1. Das Wort Ort1 (Ortschaft1, Siedlung1, Wohnplatz1) wird meist für Agglomerationen geringeren Ausmaßes verwendet. Ein Flecken2 (Häusergruppe2, Rotte2, Bauernschaft2, Weiler2), ist eine aus nur wenigen Häusern bestehende Siedlung. Das Dorf3 ist die wichtigste ländliche Siedlung. Eine Stadt4 ist eine Siedlung meist größeren Ausmaßes mit besonderer Rechtsform. Man unterscheidet zwischen ländlicher Siedlung3 und städtischer Siedlung4. Die Stadt, in der die Regierung oder Regionalverwaltung ihren Sitz hat, heißt Hauptstadt5. Die wichtigste Siedlung eines „Gebietsteils” (302-1) heißt sein Hauptort6 (Vorort6). Manche Städte sind in Verwaltungsbezirke7 eingeteilt.

  • 1. Agglomeration, S. f. — sich agglomerieren, V. i.
    Siedlung, S. f. — Siedler, S. m. — siedeln, V. i. — besiedeln, V. t.
  • 3. Dorf, S. n. — dorflich, Adj. dagegen dörfisch, Adj. meist verächtlich gebraucht. Das Adjektivum „dörflich” wird meist durch Zusammensetzung mit „Dorf” umschrieben, z. B. „Dorfkultur”.
  • 4. Stadt, S. f. — städtisch, Adj.
  • 6. Vorort, S. m., nicht zu verwechseln mit „Vorstadt” (307-3) (Außenbezirk einer größeren Stadt).

307

„Städtische Agglomerationen” (306-1 bis 4) entwickeln sich häufig durch Zusammenwachsen benachbarter Orte, die einen Teil ihrer städtischen Funktionen an die vielgemeindliche Agglomeration1 abgeben, verwaltungsmäßig aber selbständig bleiben. Sie bestehen dann aus einem Stadtkern2 mit zentralen und Vorstädten3 mit speziellen Funktionen. Von Konurbation4 spricht man, wenn die beteiligten Gemeinden auch ihre städtischen Funktionen ganz beibehalten. Oft wird der Begriff Agglomeration auch im Sinne von Konurbation gebraucht.

  • 1. bis 4. Stadtregionen sind städtische Agglomerationsräume, die sich im Wirkungsbereich größerer Städte entwickeln (in den USA entsprechen sie dem Begriff „Metropolitan Areas”, in Großbritannien dem der „Conurbation”, wobei hier auch ein enger baulicher Zusammenhang der Teilgebiete gefordert wird). Sie umfassen die Kernstadt, die verstädterten Randgebiete und das Umland, soweit dessen Bevölkerung überwiegend nichtlandwirtschaftliche Berufe ausübt.

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