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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Kapitel | Allgemeines index 1 | Begriffe und Methoden der Bevölkerungsstatistik index 2 | Bevölkerungsstand index 3 | Tod und Krankheit index 4 | Heirat index 5 | Fortpflanzung index 6 | Bevölkerungswachstum und Bevölkerungserneuerung index 7 | Wanderungen index 8 | Wirtschafts- und Gesellschaftsdemographie index 9
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Die Durchführung der Volkszählung1 (202-1) erfolgt meist in einem Rahmen sorgfältig abgegrenzter örtlicher Einheiten: der Zählbezirke3, die jedem „Zähler” (204-2) zugewiesen sind. Mehrere Zählbezirke (Oberzählbezirke2) unterstehen gewöhnlich einem „Oberzähler” (204-3). Die Zählbezirke werden in den Städten aus einem oder mehreren Häuserblöcken4 gebildet. Für Zwecke besonderer Untersuchungen werden die Städte manchmal in Aufbereitungsbezirke5 eingeteilt, für die besondere Tabellen erstellt werden. In diesem Falle werden die Zählbezirke so abgegrenzt, daß sie sich ganz in den Rahmen der Aufbereitungsbezirke einordnen.

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Zur Beurkundung der wichtigsten in der Bevölkerung vor sich gehenden „Ereignisse* (201-3), die die „natürliche Bevölkerungsbewegung” (201-7) darstellen, werden amtliche Eintragungen1 in die Standesamtsregister2 (amtliche Standesregister2, Zivilstandsregister2) vorgenommen. In der Regel werden drei verschiedene Register geführt: Geburtenregister3 (Geburtenbuch3), Heiratsregister4 (Heiratsbuch4) und Sterberegister5 (Sterbebuch5). Ehemals wurden die Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegung6 auf Grund der Auszüge (220-1) aus diesen Registern hergestellt. In unserer Zeit werden die besonderen Standesamts-Zählblätter7 bearbeitet, die aus Anlaß der Registrierung jedes Ereignisses verfaßt werden und die den Zählblättern vergleichbar sind, die in den Staaten ohne offizielle Standesführung angelegt werden.

  • 2. Registrierung, S. f. — registrieren, V. t.
    Man benutzt auch die Bezeichnung Eintragung, S. f., und eintragen, V. t., wenn der Text den Akt unmittelbar betrifft, und Übertragung, S. f. — übertragen, V. t., wenn der Originaltext bereits besteht und abgeschrieben werden soll.
    Die „Standesamtsregister” dürfen nicht mit den „Bevölkerungsregistern” (212-1) verwechselt werden. Die „Standesamtsregister” sind Nachfolger der Kirchenbücher (Pfarregisier).
    Neuerdings werden alle den Familienstand einer Familie betreffenden Angaben durch zwei Generationen in einem Familienbuch eingetragen.
  • 3. Früher Taufregister.
  • 4. Früher Trauungsregister (Hochzeitsbücher).
  • 5. Früher Begräbnisregister.
    Die Kirchen führen die unter 3-5 genannten Register auch heute noch für ihre internen Zwecke.

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Das Bevölkerungsregister1 hatte ursprünglich die Gestalt eines Verzeichnisses der Bewohner jeder Gemeinde, das auf dem laufenden gehalten wurde, um jederzeit den „Bevölkerungsstand” (201-5) der Gemeinde ermitteln zu können. Heutzutage werden die Bevölkerungsregister meist in Form ständiger Bevölkerungskarteien2 (Einwohnerkarteien2, Einwohnermelderegister2) geführt, in denen jede Bevölkerungseinheit, Person oder Haushalt, durch eine Karte3 vertreten ist. Die so aufgestellte Kartei wird mittels der Angaben über die „Bevölkerungsbewegung” (201-6) regelmäßig weitergeführt4 (fortgeführt4, auf dem laufenden gehalten4); dazu gehören auch die Meldungen über die Änderungen des „Wohnorts”5 (310-6), die für das richtige Funktionieren dieses Systems unerläßlich sind. Die Bevölkerungsregister werden in manchen Ländern mit den Ergebnissen der Volkszählungen verglichen und richtiggestellt6 (kollationiert6). Das Bevölkerungsregister wird außerdem durch eigens vorgenommene Kontrollarbeiten7 von Zeit zu Zeit geprüft und berichtigt.

  • 3. Karte, S. f. — Karfei (auch Kartothek), S. f.: Systematisch angelegte Sammlung von Karten (in der vorliegenden Bedeutung des Wortes).
  • 6. kollationieren, V. f., nur im Amtsdeutsch gebräuchlich. Eine Verdeutschung des Fremdwortes muß die darin ausgedrückte Tätigkeit in ihre beiden Bestandteile zerlegen: Vergleichen und richtigstellen (berichtigen).

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