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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Berufszugehörige der Landwirtschaft

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Berufszugehörige der Landwirtschaft  


Die „Angehörigen ohne Hauptberuf” (358-1) sind durch den für ihren Lebensunterhalt sorgenden „Ernährer” (358-3) mit dem „Wirtschaftszweig” (357-1), aus dem er sein Einkommen bezieht, verbunden. Die Erwerbspersonen und die selbständigen Berufslosen bilden zusammen mit ihren Angehörigen ohne Hauptberuf die Berufszugehörigen1 (berufszugehörige Bevölkerung1). So spricht man z. B. von den Berufszugehörigen der Landwirtschaft2 oder kurz der landwirtschaftlichen Bevölkerung2. Die übrige Bevölkerung ist dann die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung3.

  • 1. Berufszugehöriger, S. m. Im Grund besteht eine Zugehörigkeit nicht zu einem Beruf, sondern zu einem Wirtschaftszweig.
  • 2. „Landwirtschaftliche Bevölkerung” ist mit „Landbevölkerung” („ländliche Bevölkerung”, 311-3) nicht zu verwechseln.


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