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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Vorläufige Verhältniszahl

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Vorläufige Verhältniszahl  


Die Angaben werden vorläufig1 (provisorisch1) genannt, wenn sie auf unvollständigen oder ungenügend geprüften Erhebungen beruhen, andernfalls endgültig2 (definitiv2). In ähnlicher Weise werden die auf dieser Grundlage berechneten Verhältniszahlen vorläufige Verhältniszahlen3 und endgültige Verhältniszahlen4 genannt. Wenn eine unvorhergesehene, nachträgliche Kenntnis zur Änderung von Zahlen zwingt, die als definitiv angesehen wurden, so spricht man von berichtigten Zahlen5, revidierten Zahlen5, korrigierten Zahlen5, rektifizierten Zahlen5. Bereinigte Zahlen6 nennt man solche, in denen durch ein besonderes Verfahren eine bestimmte, als Störung angesehene Tatsache ausgeschaltet wird (z. B. saisonbereinigte Zahlen). Man nennt standardisierte Ziffern7 solche, in denen zu Vergleichszwecken der Einfluß eines bei den verschiedenen Massen auftretenden, als störend betrachteten Faktors ausgeschaltet wird (z. B. die Wirkung der Verschiedenheit des Altersaufbaues auf die Sterbeziffer). Das Gegenteil zu diesen durch verschiedene Verfahren verfeinerten Ziffern sind die rohen Häufigkeitsziffern8 (131-1).

  • 6. bereinigt, P. P. von bereinigen, V. f. — Bereinigung, S. f. Diese Begriffe werden im deutschen Schrifttum gelegentlich auch für standardisiert bzw. Standardisierung gebraucht. Im Gegensatz zu den „berichtigten” oder „bereinigten Zahlen” versteht man unter abgestimmten Zahlen solche, die nach Vornahme von Auf- und Abrundungen von Summanden mit der gleichfalls auf- oder abgerundeten Summe in Einklang gebracht werden.
    abstimmen, V. t. — Abstimmung, S. f. Mit dieser Bedeutung nicht zu verwechseln sind die Bezeichnungen „abstimmen” und „Abstimmung” über einen Antrag.


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