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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Ruhegehaltsempfänger

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Ruhegehaltsempfänger  


Die nicht zu den Erwerbspersonen zählende Bevölkerung gliedert sich in die Angehörigen ohne Hauptberuf1 und die selbständigen Berufslosen2. Die Angehörigen ohne Hauptberuf sind wirtschaftlich abhängig von ihrem Ernährer3 (Erhalter3). Die Selbständigen Berufslosen verfügen über eigene Unterhaltsmittel, zählen daher ebenso wie die Erwerbspersonen zu den Einkommensbeziehern. Sie können vom eigenen Vermögen lebende Personen4, Ruhegehaltsempfänger5 (Pensionisten5, Pensionäre5) oder Unterstützungsempfänger6 sein. Die Unterstützungsempfänger sind Personen, die von privaten Unterstützungen oder von Mitteln der öffentlichen Fürsorge leben. Die Arbeitslosen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten, zählen nicht zu den selbständigen Berufslosen, sondern zu den Erwerbspersonen. Personen, die nicht imstande sind zu arbeiten, heißen Arbeitsunfähige7.

  • 4. Hierzu rechnet man die Rentiers und auf Bauernhöfen die Altenteiler (Ausgedinger, Auszügler, Austrägler). — „Altenteil” (325-1* bis 7*).
  • 5. Zu den „Selbständigen Berufslosen” zählen auch die Rentner.


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