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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Landwirtschaftlicher Arbeiter

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Landwirtschaftlicher Arbeiter  


Unter den Landwirten1, für die der Boden die Erwerbsgrundlage bildet, unterscheidet man die Grundbesitzer2 (richtiger: Grundeigentümer2), die Eigentümer des von ihnen bewirtschafteten Bodens sind, und die Pächter3. Die von ihnen beschäftigten Arbeitskräfte sind, soweit sie nicht die Eigenschaft von „Mithelfenden Familienangehörigen (Familienmitgliedern 353-5)” haben, landwirtschaftliche Arbeiter4 (Landarbeiter4).

  • 2. Der allgemeine Begriff „Grundbesitzer” bezieht sich sowohl auf die Bauern (Kleinbauern, Mittelbauern, Großbauern) als auch auf die Großgrundbesitzer.
  • 3. Pachter, S. m. — pachten, V. t. — „Pächter” sind Personen, die den Boden eines anderen gegen Entrichtung einer Pacht, S. f., (Pachtzins, Pachtschilling) bearbeiten.
  • 4. Der allgemeine Begriff der „landwirtschaftlichen Arbeiter” umfaßt nicht nur die ständigen landwirtschaftlichen Arbeiter eines Grundbesitzes, sondern auch das im Haushalt des Bauern lebende Gesinde, das sind die landwirtschaftlichen Gehilfen (Knechte) und die landwirtschaftlichen Gehilfinnen (Mägde) — ferner auch die landwirtschaftlichen Tagelöhner. Hierher gehören auch Saison- und Kampagnearbeiter.


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