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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Man unterscheidet gewöhnlich Erwerbspersonen1 und Nicht-Erwerbspersonen2. Unter „Erwerbspersonen” (350-2) versteht man im allgemeinen nicht nur die Personen, die eine auf Erwerbseinkommen ausgerichtete Tätigkeit3 ausüben, sondern auch solche Personen, deren Berufstätigkeit nicht bezahlt wird, insbesondere die unbezahlten „Mithelfenden Familienangehörigen” (353-5). Dagegen werden die Hausfrauen4 meist nicht einbezogen, sondern als von einer Erwerbsperson erhalten5 betrachtet. Die Erwerbsquote6 (Erwerbsziffer6) druckt den Anteil der zur erwerbstätigen Bevölkerung zählenden Angehörigen einer Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe an der Gesamtzahl der Personen dieser Bevölkerung oder Bevölkerungsgruppe aus.

  • 1. erwerbstätig, Adj. — erwerbsfähig, Adj. — Erwerbstätigkeit, S. f. — Erwerbsfähigkeit, S. f. — Erwerb, S. m. — erwerben, V. t.
  • 2. Die Nicht-Erwerbspersonen” bestehen aus den „Selbständigen Berufslosen” (358-2) und den „Angehörigen ohne Hauptberuf” (358-1). Man unterscheidet auch zwischen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, üblicherweise Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren und der Bevölkerung im nichterwerbsfähigen Alter.
  • 6. Man spricht von allgemeiner Erwerbsquote, wenn man die erwerbstätige Bevölkerung zur Gesamtbevölkerung in Beziehung setzt, dagegen von spezieller Erwerbsquote, wenn es sich um Berechnungen nach dem Alter (altersspezifische Erwerbsquote), nach dem Familienstand (familienstandsspezifische Erwerbsquote) usw. oder um Kombinationen dieser Merkmale handelt.


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