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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Ordnungszahl der Ehe

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Ordnungszahl der Ehe  


Die heiratsfähige (ehefähige) Bevölkerung1 umfaßt alle Personen, die die gesetzlichen oder gewohnheitsrechtlichen Voraussetzungen für eine „Eheschließung” (501-4) erfüllen. Die Personen, bei denen das nicht zutrifft, bilden die nicht heiratsfähige (nicht ehefähige) Bevölkerung2. In „monogamen” (502-3) Gesellschaften unterscheidet man häufig die Erst-Ehen3 oder Ehen von Ledigen3 (515-2) von den Wiederverheiratungen4 von „verwitweten” (510-4) oder „geschiedenen” (511-4) Personen. Da die Ordnungszahl (Reihenzahl) der Ehe5 bei den beiden Ehegatten verschieden sein kann, bezeichnet man üblicherweise als Erst-Ehen nur solche, in denen beide Ehegatten vor der Eheschließung ledig waren.

  • 4. Wiederverheiratung, S. f. — wiederverheiratet, adjektivisch gebrauchtes P. P.


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