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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Zähler: Unterschied zwischen den Versionen

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
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Version vom 7. November 2009, 16:06 Uhr

Zähler  


Man nennt die Person, die Gegenstand einer „Volkszählung” (202-1) oder einer Befragung durch Befrager (insbesondere bei Stichprobenerhebungen oder „Enqueten”, 203-4) ist, die gezählte Person1 (Zielperson1, erfaßte Person1, Zensit1). Die mit der Sammlung der Auskünfte betrauten Personen werden Zähler2(Erhebungsorgane2), bei Stichprobenerhebungen und Enqueten Befrager2 genannt. Die Zähler arbeiten meist unter der Aufsicht von Oberzählern3 (Zählungskontrolleuren3, in Osterreich Zählungskontrolloren3). Die allgemeinen Volkszählungen werden gewöhnlich vom staatlichen statistischen Amt4 durchgeführt.

  • 1. Die befragte Person ist diejenige natürliche Person, die die Auskünfte über die zu ermittelnden Tatbestande erteilt.
  • 2. Zur Benützung der Bezeichnungen Interview und Interviewer siehe 203-6*.
  • 4. Die entsprechenden Ämter heißen: in der Bundesrepublik Deutschland „Statistisches Bundesamt” und „Statistisches Landesamt”, in Österreich „Statistisches Zentralamt” und in der Schweiz „Eidgenössisches Statistisches Amt”.


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