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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Städtische Gemeinde

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Städtische Gemeinde  


Die Bevölkerungsstatistik unterscheidet gewöhnlich ländliche Gemeinden1 und städtische Gemeinden2 (306-4), wobei zumeist die Bevölkerungszahl (Grenze üblicherweise bei 2000 Einwohnern) als Unterscheidungsgrund genommen wird und es keine Rolle spielt, ob die Bezeichnung Stadt durch Verwaltungsakt verliehen worden ist oder nicht. Die Bevölkerung der Gemeinden ist dementsprechend Landbevölkerung3 (ländliche Bevölkerung3) oder Stadtbevölkerung4 (städtische Bevölkerung4), je nachdem, ob sie in ländlichen oder städtischen Gemeinden wohnt. Von der „Landbevölkerung” und „Stadtbevölkerung” zu unterscheiden ist die „landwirtschaftliche Bevölkerung” (359-2) und die „nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung” (359-3), je nach ihrer Zugehörigkeit zur Landwirtschaft oder zu anderen Wirtschaftsbereichen.

  • 1. ländlich, Adj. — Land, S. n. Hier als Gegensatz zu Stadt in einem anderen Sinn gebraucht als in 305-1 (s. dazu auch 305-1*). Der Unterschied der beiden ist manchmal auch äußerlich ersichtlich:
    Auf dem Lande bedeutet: nicht in der Stadt, in dem Lande bedeutet: innerhalb der Grenzen eines Landes im Sinne von 305-1.
  • 2. Verstädterung, S. f. — Städte mit 100000 und mehr Einwohnern heißen Großstädte. 5. landwirtschaftlich, Adj. — Landwirtschaft, S. f.


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