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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Verpflichtend

Aus Demopædia
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Verpflichtend  (verpflichtend, P. Pr.,)


Die Zählungen sind gewöhnlich verpflichtend1 (verbindlich1, stehen unter Auskunftspflicht1). Trotzdem ist es notwendig, bei der Mehrzahl der Gliederungen eine Gruppe „ohne Angabe” (230-8) hinzuzufügen für diejenigen Fälle, in denen eine Antwort nicht erhältlich war. Bei gewissen auf Freiwilligkeit beruhenden Erhebungen2 kann das Problem der Nichtbeantwortung3 bedeutsam werden. Das trifft besonders für „Posterhebungen” (203-7) zu, bei denen eine Mahnung4 (oder Wiederholung der Befragung4) durch Postsendung oder Besuch in der Wohnung notwendig wird. Die Nichtbeteiligung der ausfallenden Personen5 kann auf Verweigerung6 der Mitarbeit an der Erhebung, aber auch auf Abwesenheit7 zur Zeit des Besuches des „Befragers” (204-2) beruhen.

  • 1. Das Korrelat zur „Auskunftspflicht' ist der Auskunftsschutz (Zusicherung absoluter Geheimhaltung) — verpflichtend, P. Pr., von verpflichten, V. t. — Verpflichtung, S. f., Pflicht, S. f. — auskunfts-pflichtig, Adj.
  • 5. ausfallen, V. i. - Ausfall, S. m.
  • 6. Verweigerung, S. f. — verweigern, V. t.
  • 7. Abwesenheit, S. f. — abwesend, Adj.


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