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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Totgeborenenanteil

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Totgeborenenanteil  


Die Säuglingssterbeziffer1 (oft kurz als Säuglingssterblichkeit1 bezeichnet) wird meist berechnet, indem man die Zahl der unter einem Jahr Gestorbenen2 (Zahl der gestorbenen Säuglinge2, 323-6*) auf die Zahl der „Lebendgeborenen” (601-4) des gleichen Beobachtungszeitraumes oder auf das gewogene arithmetische Mittel aus der Zahl der Lebendgeborenen des betrachteten und des Vorjahres bezieht. Durch diese Berechnungsweise nähert sich die Säuglingssterbeziffer einer „Sterbewahrscheinlichkeit” (432-2). Besitzt man die Gliederung der gestorbenen Säuglinge nach Alter und Geburtsjahr, so kann man die Sterbewahrscheinlichkeit der Neugeborenen für das erste Lebensjahr genau berechnen. Fehlen solche Angaben, so können die gestorbenen Säuglinge eines Kalenderjahres schätzungsweise durch Aufteilungskoeffizienten3 in die beiden Teilmassen der in diesem und im vorausgehenden Kalenderjahr geborenen Säuglinge aufgeteilt werden. Der Totgeborenenanteil4 (Totgeborenenquote4, 410-6) wird berechnet, indem man die Zahl der totgeborenen Kinder eines Kalenderjahres auf die Gesamtzahl der Geborenen dieses Kalenderjahres bezieht.
Die Berechnung der Häufigkeitsziffer der intrauterinen Sterblichkeit5 (410-5) scheitert in der Praxis an der Unkenntnis der Zahl der „Fehlgeburten” (603-5).
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