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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes

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Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes  


Die Wanderungspolitik1 der Staaten fügt sich mehr oder weniger harmonisch in den Rahmen ihrer allgemeinen „Bevölkerungspolitik” (104-2) ein. Die Einwanderungsgesetze2 sind häufig einschränkender Art. Sie streben oft eine Einwanderungsauslese3 (Auslese der Einwanderer3) an, teils indem sie die Einwanderer mit gewissen Merkmalen ausschließen, teils solche mit anderen Merkmalen bevorzugen. Das System der Einwanderungskontingente4 (Einwanderungsquoten4), die den verschiedenen Gruppen von Einwanderern zugeteilt werden, dient dazu, eine gewisse vom Einwanderungsland als günstig betrachtete Gliederung der Einwanderer aufrechtzuerhalten. Dieses System wird hauptsächlich gegenüber den in Betracht kommenden Auswanderungsländern gehandhabt, indem es die Zusammensetzung der Einwanderer nach der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes5 (manchmal nach dem Land der Geburt5, nach der „Volkszugehörigkeit”, 330-5) regelt. Die Politik der inneren Besiedlung6, die darauf hinzielt, die Zusammensetzung der Bevölkerung auf dem Gebiet eines Staates im Wege der „Binnenwanderung” (802-5) zu beeinflussen, kann als ein Teil der Wanderungspolitik betrachtet werden.

  • 3. Auslese, S. f. — auslesen, V. t. — In ähnlicher Bedeutung wird in der Anthropologie und Sozialbiologie der Begriff Siebung, S. f., verwendet.
  • 4. Kontingent, S. n. — kontingentieren, V. t. 6. Besiedlung, S. f. — besiedeln, V. t.


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