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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Heiratsregister

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Heiratsregister  


Zur Beurkundung der wichtigsten in der Bevölkerung vor sich gehenden „Ereignisse* (201-3), die die „natürliche Bevölkerungsbewegung” (201-7) darstellen, werden amtliche Eintragungen1 in die Standesamtsregister2 (amtliche Standesregister2, Zivilstandsregister2) vorgenommen. In der Regel werden drei verschiedene Register geführt: Geburtenregister3 (Geburtenbuch3), Heiratsregister4 (Heiratsbuch4) und Sterberegister5 (Sterbebuch5). Ehemals wurden die Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegung6 auf Grund der Auszüge (220-1) aus diesen Registern hergestellt. In unserer Zeit werden die besonderen Standesamts-Zählblätter7 bearbeitet, die aus Anlaß der Registrierung jedes Ereignisses verfaßt werden und die den Zählblättern vergleichbar sind, die in den Staaten ohne offizielle Standesführung angelegt werden.

  • 2. Registrierung, S. f. — registrieren, V. t.
    Man benutzt auch die Bezeichnung Eintragung, S. f., und eintragen, V. t., wenn der Text den Akt unmittelbar betrifft, und Übertragung, S. f. — übertragen, V. t., wenn der Originaltext bereits besteht und abgeschrieben werden soll.
    Die „Standesamtsregister” dürfen nicht mit den „Bevölkerungsregistern” (212-1) verwechselt werden. Die „Standesamtsregister” sind Nachfolger der Kirchenbücher (Pfarregisier).
    Neuerdings werden alle den Familienstand einer Familie betreffenden Angaben durch zwei Generationen in einem Familienbuch eingetragen.
  • 3. Früher Taufregister.
  • 4. Früher Trauungsregister (Hochzeitsbücher).
  • 5. Früher Begräbnisregister.
    Die Kirchen führen die unter 3-5 genannten Register auch heute noch für ihre internen Zwecke.


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