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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Halbbruder

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Halbbruder  


Die durch ein Elternpaar (503-4) und seine Kinder gebildete Gemeinschaft wird bisweilen biologische Familie1 genannt. In ihrer Beziehung zueinander werden die männlichen und weiblichen Kinder des gleichen Ehepaares Brüder2 bzw. Schwestern3 genannt. Brüder und Schwestern bilden die Gemeinschaft der Geschwister4. Haben die Kinder nur einen „Elternteil” (112-2*} gemeinsam, so sind sie Halbbrüder5 oder Halbschwestern6.

  • 2. bis 6. „Halbbruder” und „Halbschwester” werden zusammen als Halbgeschwister bezeichnet. Statt dessen werden dafür auch die Ausdrücke Stiefbruder, Stiefschwester und Stiefgeschwister verwendet, doch sollten sie bei strengem Sprachgebrauch nur dann angewandt werden, wenn es sich um in die Ehe eingebrachte Kinder handelt, die keinen Elternteil gemeinsam haben, demnach nicht miteinander blutsverwandt sind. — Verheiratet sich nach einer Ehelösung ein Elternteil bei Vorhandensein von Kindern wieder, so wird für den nicht leiblichen Elternteil die Bezeichnung Stiefvater bzw. Stiefmutter verwendet. Bei Wiederverheiratung des Stiefvaters bzw. der Stiefmutter spricht man dann im Verhältnis zu den Kindern der früheren Ehepartner von Stiefeltern. - Die Bezeichnungen Vollbruder, Vollschwester, Vollgeschwister, die dem französischen des germains entsprechen würden, sind im Deutschen nicht üblich, sie würden nur dort in Frage kommen, wo der Gegensatz zu Halbgeschwistern besonders hervorgehoben werden soll.
    Es wird im Deutschen auch kein Unterschied gemacht, ob die Hälbgeschwister den Vater oder die Mutter gemeinsam haben, wie im Französischen (consanguins und uterins).
    Kinder, deren Eltern verstorben sind, werden als Waisen bezeichnet, Kinder, bei denen nur ein Elternteil verstorben ist, (bis zur Wiederverheiratung des anderen) als Halbwaisen. — Waise, S. m. oder f., je nach Geschlecht.


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