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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Geistiges Gebrechen

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Geistiges Gebrechen  


Die Gebrechlichen1 sind manchmal Gegenstand besonderer Betrachtung bei Volkszählungen oder selbständigen Zählungen. Sie werden nach Gebrechen2 gegliedert, soweit Auskünfte darüber erhältlich sind. Man unterscheidet allgemein zwischen körperlichen Gebrechen3 (z. B. Verkrüppelungen, Verlust von Gliedmaßen) und geistigen Gebrechen4 (z. B. Idiotie, Geisteskrankheiten).

  • 1. bis 4. Die „Gebrechlichen” werden gegliedert in Körperbehinderte, Sinngebrechliche (z. B. Blindheit, Taubstummheit) und Geistesgebrechliche. — Eine weitere Unterscheidung ist die nach angeborenen Gebrechen und erworbenen Gebrechen. Personen mit erworbenen Gebrechen nennt man auch Versehrte. Diese Bezeichnung ist besonders in der Verbindung „Kriegsversehrte” gebräuchlich.


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