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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Dysgenische Verbindung

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Dysgenische Verbindung  


Positive Eugenik1 strebt die Verbesserung der Beschaffenheit einer Bevölkerung an durch Begünstigung der Vermehrung der Personen mit den besten Erbqualitäten, negative Eugenik2 durch die Verhinderung der Vermehrung von Personen mit schlechten Erbqualitäten. Ein Erbfehler3 (Erbdefekt3) ist ein als unerwünscht betrachtetes „Erbmerkmal”. Manche Gesetzgebungen sehen die eugenische Unfruchtbarmachung4 (eugenische Sterilisation4) — zwangsweise oder freiwillig — vor, um die Übertragung von Erbgebrechen auf die Nachkommenschaft zu vermeiden. Unter den von eugenischen Erwägungen getragenen Vorschlägen ist das Ehetauglichkeitszeugnis5 zu erwähnen, das die Brautleute vor ansteckenden Krankheiten und vor möglichen Erbbelastungen bewahren soll, um dysgenische Verbindungen6 zu verhindern, das sind Verbindungen, aus denen „Erbgebrechliche” (911-4e) hervorgehen könnten.
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