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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Deszendent

Aus Demopædia
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Deszendent  (Deszendent, S. m.,)


Zwei Personen, von denen die eine von der anderen abstammt, oder die Deszendenten1 (Abkömmlinge1, Nachfahren1) desselben Aszendenten2 (Stammvaters2, -mutter2, Vorfahren2) sind, werden Verwandte3 (genauer Blutsverwandte3) genannt. In den einfachen Fällen, in denen von zwei Personen die eine von der anderen abstammt, oder in denen mehrere Personen nur ein Aszendenten-Paar gemeinsam haben, bestimmt man den Grad ihrer Blutsverwandtschaft4 durch Auszählen der Zahl der Zeugungsschritte5, als Glieder der Kette, die sie direkt oder über das gemeinsame Aszendentenpaar verbindet. Doch gibt es hier verschiedene Verfahren der Berechnung. Die Beziehung zwischen den „Eltern” (112-2) und ihren Kindern wird vom Standpunkt der Eltern Vaterschaft6 (Vater-Kind-Beziehung6) oder Mutterschaft6 (Mutter-Kind-Beziehung6) geheißen. Das Wort Nachkommenschaft7 bezeichnet im Deutschen (anders als im Französischen pro-geniture) die Gesamtheit der Deszendenten. Für die „Deszendenten” (114-6) des ersten Grades wird einfach „Die Kinder” (112-5) einer Person, eines Paares, gesagt. Die „Verwandtschaft” (11-4-3*) im eigentlichen Sinn, begründet durch das Band des Blutes, ist zu unterscheiden von der Schwägerschaft8 (Verschwägerung8), die durch die Eheschließung zwischen dem einen Partner und den Blutsverwandten des anderen entsteht. Der gewöhnliche Sprachgebrauch begreift allerdings oft die Verschwägerten unter die Verwandten.

  • 1. Deszendenz, S. f.: Gesamtheit der Deszendenten, S. m., einer Person.
  • 2. Aszendenz, S. f., die Gesamtheit der Aszendenten, S. m., einer Person.
  • 3. Blutsverwandtschaft, S. f.: Beziehung zwischen zwei „Blutsverwandten” (114-3), auch in dem Sinne von Gesamtheit der Blutsverwandten einer Person. Zwischen Aszendenten und Deszendenten besteht die Blutsverwandtschaft in der geraden Linie (direkte Blutsverwandtschaft), in den übrigen Fällen liegt Blutsverwandtschaft in der Seitenlinie (Seitenverwandtschaft) vor. Die Verwandten der letzteren Art werden Seitenverwandte genannt. Verwandtschaft im juristischen Sinne deckt sich nicht immer mit Verwandtschaft im biologischen Sinn (z. B. Beziehung des Vaters zu seinem unehelichen Kind).
  • 6. Die Beziehung zwischen Kindern und Eltern wird vom Standpunkt der Kinder aus als Kindschaft bezeichnet.
  • 8. verschwägert, Adj. für Personen, die durch Schwägerschaft, S. f., verbunden sind. Der Ausdruck „Schwägerschaft” umfaßt nicht auch, wie im Französischen der Ausdruck «alliance», das Band zwischen den Ehegatten selbst.


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