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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Aus Demopædia
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Die Volkszählungen1 verfolgen den Zweck, für einen bestimmten Zeitpunkt Angaben über den „Bevölkerungsstand” (201-5) zu erhalten. Meistens wird die Gesamtbevölkerung eines Landes gleichzeitig gezählt. Man spricht dann von einer allgemeinen Volkszählung2. Bisweilen kommt es vor, daß die Volkszählungserhebungen auf einen Teil der Einwohner (oder einen Teil des Gebietes) beschränkt werden, man spricht dann von einer Teilvolkszählung3. Auf jeden Fall bedeutet der Ausdruck „Zählung” eine vollständige Erhebung4, d. h. es werden die Angaben über jede Person, die der Bevölkerung oder dem ins Auge gefaßten Bevölkerungsteil zugehört, erhoben. Man darf daher „Teilvolkszählungen” nicht mit Stichprobenerhebungen5 (160) verwechseln. Um das Verfahren von Volkszahlungen zu erproben, wird manchmal eine Probeerhebung6 (Vorerhebung6) vorgenommen.

  • 1. Zählung, S. f. — zahlen, V. t.
    Die modernen Volkszählungen entsprechen dem, was man früher Kopfzählungen (110-2) nannte. Man verstand damals unter Zählung jede zahlenmäßige Feststellung, mochte sie noch so ungenau sein, beruhend auf irgendeinem Zählvorgang (203-1). Eine „Zählung der Bevölkerung” konnte z. B. auf einer Zählung der „Taufen” (211-3*) oder der „Begräbnisse” (211-5*), die während einer Reihe von Jahren registriert waren, beruhen, oder Zählungen der „Herdfeuer” (110-3) in den Pfarrsprengeln.
  • 5. u. 6. Stichprobe, S. f. — Erhebung, S. f. — erheben, V. t.


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