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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Okkupant

Aus Demopædia
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Okkupant  


Juristisch betrachtet kann der Wohnungsinhaber die Wohnung aus verschiedenen Rechtstiteln besitzen: als Eigentümer1, als Mieter2, als Untermieter3. Besitzt er keinen solchen Rechtstitel, so ist er ein bloßer Okkupant4.

  • 1. Beim „Eigentümer” spricht man von einer Eigentumswohnung.
  • 2. Der Inhaber einer Mietwohnung, der diese ganz oder in Teilen in Untermiete weitervermietet, ist der Hauptmieter. Man kann leer oder möbliert vermieten (leere oder möblierte Wohnung). Diese beiden Adjektiva sind wenig gebräuchlich, da das Vermieten unmöblierter Wohnungen den Regelfall bildet, anders bei der Untervermietung, bei der in der Regel möblierte Räume vermietet werden.
    Besitzt der Wohnungsinhaber die Wohnung als Berechtigter aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, dann handelt es sich um eine Dienstwohnung bzw. Werkwohnung.
  • 3. Beim „Untermieter” spricht man von einer Untermietwohnung.


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