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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Heiratshäufigkeit

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Heiratshäufigkeit  


Unter Heiratshäufigkeit1 versteht man in der Regel die Häufigkeit, mit der rechtmäßige Ehen2, das sind durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht eingeführte dauernde Verbindungen3 von Personen verschiedenen Geschlechts, geschlossen werden. In den meisten menschlichen Gesellschaften erfolgt das durch eine Zeremonie oder einen formellen Akt, die Eheschließung4 (Heirat4, Trauung4). Die „Brautleute” (501-5*) heißen nach der Eheschließung Ehegatten5, der Mann Ehemann6 (Ehegatte6, Gatte6), die Frau Ehefrau7 (Ehegattin7, Gattin7). Beide zusammen bilden ein Ehepaar8 (503-4).

  • 1. Der Ausdruck „Heiratshäufigkeit” wird oft im Sinn von Heiratshäufigkeitsziffer (520-4, 133-4) verwendet. Heirat, S. f. — heiraten, V. t.
  • 2. Ehe, S. f. — eine Ehe schließen (eingehen) mit. . ., V. t.
  • 5. Die Bezeichnung Brautleute, Pl, Bräutigam, S. m., und Braut, S. f., wird nur für die Verlobten verwendet.


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