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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Grad von Blutsverwandtschaft

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Grad von Blutsverwandtschaft  


Im allgemeinen ist die Eheschließung unter einem gewissen Mindest-Heirats-alter1 (Alter der Heiratsfähigkeit1), das für beide Geschlechter verschieden sein kann, verboten. Durch Gesetz oder Sitte werden auch andere Ehehindernisse oder Eheverbote begründet, besonders, um Heiraten zwischen Blutsverwandten2 zu verhindern, bei denen ein gewisser Grad von Blutsverwandtschaft3 vorliegt.

  • 1. Heiratsfähigkeit (Ehefähigkeit), S. f. — heiratsfähig (ehefähig), Adj. Der präzisere Ausdruck im vorliegenden Sinn ist Ehefähigkeit und ehefähig, während Heiratsfähigkeit und heiratsfähig bisweilen im Sinne von Geschlechtsreife, geschlechtsreif, gebraucht werden.


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