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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Gesetzlich erlaubte Schwangerschaftsunterbrechung

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Gesetzlich erlaubte Schwangerschaftsunterbrechung  


Man nennt Spontanabortus1 (Fruchtabgang1) den unfreiwilligen Abortus, im Gegensatz zur künstlichen Schwangerschaftsunterbrechung2 (Schwangerschaftsabbruch2, künstlicher Abort2). Die Schwangerschaftsunterbrechung aus medizinischer Indikation3 hat den Zweck, die Gesundheit der Frqu zu schützen. Da die Gesetzgebung mancher Staaten die Schwangerschaftsunterbrechung unter gewissen Voraussetzungen (medizinische, sittliche, ethische, humanitäre, eugenische, soziale Indikation) zuläßt, muß zwischen gesetzlich erlaubter (legaler) Schwangerschaftsunterbrechung4 und gesetzlich unerlaubter (illegaler) Schwangerschaftsunterbrechung5 (Abtreibung5, Fruchtabtreibung5) unterschieden werden.

  • 5. Wo die „illegale Schwangerschaftsunterbrechung” mit Strafe bedroht ist, wird sie auch kriminelle Schwangerschaftsunterbrechung genannt.
    Unterbrechung, S. f. — unterbrechen, V. t.


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