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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Gültiges Eheband

Aus Demopædia
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Gültiges Eheband  


Die Erklärung der Nichtigkeit (Ungültigkeit) einer Ehe1 (Eheaufhebung1) erfolgt in einem Urteil, das das Fehlen eines trotz Eheschließung gesetzlich gültigen Ehebandes2 feststellt. Davon ist zu unterscheiden die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft3, die in allgemeiner Art jede Art der Trennung der Ehegatten betrifft: durch „Tod” (401-3*), „Scheidung” (511-1*), „gesetzliche” oder „tatsächliche Trennung”.

  • 1. Neben der Nichtigkeitserklärung gibt es unter gewissen Voraussetzungen eine Aufhebung der Ehe.


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