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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Fehlgeburt: Unterschied zwischen den Versionen

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(Wilhelm Winkler und Wörterbuchkommission der Union, erste Ausgabe 1966)
 
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Version vom 7. November 2009, 16:01 Uhr

Fehlgeburt  


Eine „Frucht” (602-6) wird lebensfähig1 genannt, wenn sie fähig ist, außerhalb des Mutterleibes zu leben, so gering ihre Aussichten weiterzuleben auch sein mögen, nicht lebensfähig2 im Gegenfaile. üblicherweise wird eine Frucht bei einer Mindestdauer der Schwangerschaft3 von 5-7 Monaten als lebensfähig angesehen. Je nachdem, ob diese Dauer erreicht oder unterschritten ist, spricht man von Geburt4 (Entbindung4, Niederkunft4, 601-3*) oder Fehlgeburt5 (Abortus5, Abort5). Da die Dauer der Schwangerschaft in der Regel nicht genau erfaßbar ist, wird die Abgrenzung der Lebensfähigkeit nach der Körperlänge der Frucht vorgenommen. Dies ist jedoch nur bei einer Unterscheidung zwischen Fehlgeburt und „Totgeburt” (410-6*) von Bedeutung. In Deutschland liegt die Grenze bei 35 cm. Mit Wochenbett6 (Puerperium6) bezeichnet man den auf die Niederkunft folgenden, ungefähr sechs Wochen umfassenden Zeitraum, während dessen die Gebärmutter wieder ihre normalen Ausmaße annimmt und die Wahrscheinlichkeit einer neuen Empfängnis verhältnismäßig gering ist.

  • 1. lebensfähig, Adj. — Lebensfähigkeit, S. f.
  • 4. Entbindung, S. f. — entbinden, V. t. — Niederkunft, S. f. — niederkommen (mit einem Kinde), V. i.
  • 5. Abort, S. m. — Abortus, S. m. — abortieren, V. i.


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