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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Ehegesetzgebung

Aus Demopædia
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Ehegesetzgebung  


Ehegesetzgebung1 und Ehegebräuche2 (Heiratssitten2) sind von Land zu Land sehr verschieden. Eine Gesellschaft wird monogam3 genannt, wenn eine Person nur mit einer Person des anderen Geschlechts gleichzeitig verheiratet sein kann, polygam4, wenn das nicht zutrifft. Unter den „polygamen” Gesellschaften unterscheidet man als polyandrisch5 eine Gesellschaftsordnung, die einer Ehefrau gleichzeitig mehrere Ehemänner gestattet, polygyn6 eine solche, in der ein Ehemann gleichzeitig mehrere Ehefrauen haben darf.

  • 3. monogam, Adj.—-Monogamie, S. f.
  • 4. polygam, Adj. — Polygamie, S. f., meist im Sinne von 6. gebraucht. (Siehe auch Anmerkung oj.
  • 5. polyandrisch, Adj. — Polyandrie, S. f., Vielmännerei, S. f. Das Adj. dazu mußte heißen: viel-männisch, ist aber nicht sprachüblich.
  • 6. polygyn, Adj. — Polygynie, S. f., Vielweiberei, S. f. Auch hier ist das entsprechende Adj. vielweibisch nicht Sprachüblich. Polygyn und Polygynie sind wissenschaftliche Prägungen und im allgemeinen Sprachgebrauch wenig bekannt. An ihrer Stelle werden ungenau auch die Worte „polygam” und „Polygamie” gebraucht.


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