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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Anstaltsbevölkerung

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Anstaltsbevölkerung  


Man unterscheidet zwischen der Wohnbevölkerung1 (das ist die am Zählorte wohnende Bevölkerung) und der ortsanwesenden Bevölkerung2 (das ist die am Zählungstage am Zählungsorte anwesende Bevölkerung). Die Wohnbevölkerung besteht aus den am Zählungsorte wohnenden (wohnhaften) und am Zählungstage anwesenden Personen3 und den dort wohnenden (wohnhaften) am Zählungstage vorübergehend abwesenden Personen4. Die ortsanwesende Bevölkerung setzt sich zusammen aus den am Zählungsorte wohnenden und am Zählungstage dort anwesenden und den am Zählungsorte nicht wohnenden, aber dort zeitweilig anwesenden Personen5 (Hotelgästen, Besuchern und dgl.). Die beiden Erfassungsarten der Bevölkerung führen nicht zum gleichen Ergebnis, weder für den einzelnen Zählungsort noch für deren Gesamtheit. Unter dem Wohnort6 einer Person versteht man den Ort, an dem sie dauernd wohnt. Zu Verwaltungszwecken werden Personen, die in größeren Gemeinschaften leben, wie Internatsschüler, kasernierte Militärpersonen, Insassen von Strafanstalten usw., oft gesondert gezählt; diese Personen bilden zusammen mit den dort wohnenden Beschäftigten die Anstaltsbevölkerung7. Für die statistische Erfassung der Personen ohne festen Wohnort8 (Personen ohne festen Wohnsitz8) werden für Volkszählungen besondere Regelungen getroffen.

  • 6. Wohnort, S. m. — wohnen, V. i.
  • 7. Die nicht in „Anstaltshaushalten” (110-5) lebenden Personen bilden die in privaten Haushalten lebende Bevölkerung.


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