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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Um die Geschlechtsgliederung1 (Geschlechtsverteilung1) der Bevölkerung zu untersuchen, bezieht man gewöhnlich die Zahl der Zugehörigen eines Geschlechts2 entweder auf die Gesamtzahl der Bevölkerung oder der betrachteten Bevölkerungsgruppe; oder auf die Zahl der Zugehörigen des anderen Geschlechts. Da das so betrachtete Geschlecht meist das männliche ist, könnte man von der Maskulinität3 einer Bevölkerung sprechen. Der Ausdruck Maskulinitäts-maß4 (Männerrate4) dürfte korrekterweise nur dann verwendet werden, wenn die Beziehung des männlichen Geschlechts auf die Gesamtzahl der Personen erfolgt ist. Für die Beziehung der Zahl der Personen eines Geschlechts auf die des anderen wird üblicherweise der Ausdruck Geschlechtsverhältnis (Geschlechterverhältnis, Sexualproportion) der Bevölkerung5 verwendet. Dabei wird die „Basiszahl” (136-3) in der Regel = 100 gesetzt.

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Die Ausdrücke Mann1 und Frau2 (Weib2 vor allem in der Anthropologie) werden in der Demographie synonym mit Person männlichen Geschlechts1 und Person weiblichen Geschlechts2 gebraucht, wobei man allerdings die Bezeichnungen „Mann” und „Frau” für „Kinder” (323-3) vermeidet. Die Ausdrücke Knabe3 und Mädchen4 bedeuten Kind des männlichen Geschlechts3 und Kind des weiblichen Geschlechts4. Der Ausdruck Mensch5 ist gleichbedeutend mit menschliches Wesen5.

  • 1. Mann wird oft für „Ehemann” (501-6), Frau für „Ehefrau” (501-7) gebraucht. Einen anderen Doppelsinn von „Mann” als Mann und „Mensch” (321-5) wie im Französischen „homme” oder im Englischen „man” gibt es im Deutschen nicht.

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Das Alter1 (327), genauer das chronologische Alter1 ist eines der grundlegenden Merkmale bei der Untersuchung der „Gliederung” (144-4) der Bevölkerung. Man drückt es gewöhnlich in Jahren aus oder in Jahren und Monaten, ja in Monaten und Tagen für die Kinder der ersten Lebenszeit. Die demographischen Darstellungen runden das Alter gewöhnlich auf die untere Einheit ab, wobei sie von vollendeten Altersjahren2, vollendeten Altersmonaten2, vollendeten Alterstagen2, sprechen. Bei der Berechnung des Alters gibt es drei Möglichkeiten: das soeben erwähnte Alter beim letzten Geburtstag3, das Alter beim nächsten Geburtstag4 und das nächstliegende ganze Altersjahr5 (nächstliegender ganzer Altersmonat5). Ein ganzzahliges genaues Alter6 erreicht eine Person an jedem Geburtstag.

  • 3. bis 5. Angesichts dieser drei Möglichkeiten, das Alter in Gruppen gefaßt darzustellen, ist es ungenau, wenn, wie es häufig geschieht, nur gesagt wird: z. B. „Alter in Jahren”. In der Regel ist damit das „Alter beim letzten Geburtstag” (322-3), d. i. „Alter in vollendeten Jahren” (322-2), gemeint. Nach überwiegendem deutschen Sprachgebrauch wird als erster Geburtstag nicht der Tag der Geburt, sondern der um ein Jahr später liegende Tag, als n-ter Geburtstag der um n Jahre später liegende Tag bezeichnet.

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Die Demographie entlehnt dem allgemeinen Sprachgebrauch die wenig präzisen Bezeichnungen für die Gliederung der Bevölkerung nach Lebensabschnitten1. Im Anfang des Daseins steht die Kindheit2, wobei das Wort Kind3 im allgemeinen eine Person vor Erreichung der „Geschlechtsreife” („Pubertät”, 620-2) bezeichnet. In den ersten Tagen ihres Lebens ist die Person ein neugeborenes Kind4 (410-3). Das Wort Brustkind5 bezeichnet ein Kind vor der Entwöhnung von der Mutterbrust. Das Wort Säugling6 wird in der Statistik für Kinder gebraucht, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Kleinkind7 ist ein Kind von 1 bis unter 6 Jahren. Die Bezeichnung Kinder im schulpflichtigen Alter8 bezieht sich auf Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren oder unter 15 Jahren (346-6 bis 7).

  • 2. Kindheit, S. f.
  • 3. Kind, S. n.
  • 6. Säugling, S. m., von saugen, V. i. — dagegen säugen, V. t. = stillen, V. t., das Kind an der Mutterbrust ernähren.
  • 7. Besonders bezeichnet wird auch das Kleinstkind von 1 bis unter 3 Jahren.

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Der Übergang von der „Kindheit” (323-2) zum jugendlichen Alter1 wird durch die Erlangung der „Geschlechtsreife” („Pubertät”, 620-2) gekennzeichnet. Das Wort Jüngling2 wird auf Personen männlichen Geschlechtes angewendet, die das Jünglingsalter erreicht haben, während für Personen weiblichen Geschlechtes eher der allgemeinere Ausdruck junges Mädchen2 (ohne scharfe Abgrenzung im Alter nach unten) angewendet wird. Der Ausdruck Jungfrau2 betont meistens die geschlechtliche Unberührtheit ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Alter nach oben. Gebräuchlicher als „Jüngling” (das mehr dem gehobenen Sprachstil angehört) ist in der Umgangssprache junger Mann3, junger Mensch3, Plural junge Leute3 (dieses meist nur für Personen männlichen oder männlichen und weiblichen Geschlechts gebräuchlich). Auf das Jünglingsalter folgt das Alter des Erwachsenseins4 (Erwachsenenalter4, Alter der Reife4), und die diesem Alter angehörigen Personen sind die Erwachsenen5. Die sich dem Lebensende nähernden Altersjahre bezeichnet man als das Alter6 (also in einem besonderen Sinne gegenüber dem allgemeinen Sinn von „Lebensalter”, 322-1). Da der Zeitpunkt des Eintritts in diesen letzten Lebensabschnitt persönlich sehr verschieden ist, nimmt man dafür eine schematische Untergrenze an, etwa 65 Jahre, meist auch zusammenfallend mit dem Pensionsalter7 (Alter der Pensionierung7, Ende des erwerbsfähigen Alters7, 358-5). Die Personen in diesem Alter bezeichnet man als bejahrter (alter) Mann8, bejahrte (alte) Frau8, Plural auch ohne Geschlechtsunterscheidung: bejahrte (alte) Leute8 oder einfach Bejahrte8.

  • 2. Der Ausdruck „junges Mädchen” kann nur für eine unverheiratete weibliche Person gebraucht werden. Nach Verheiratung ist sie eine junge Frau (nicht zu verwechseln mit Jungfrau). Bei der Bildung großer Altersgruppen werden die Angehörigen des „Alters” (im Sinne von 324-6) bisweilen mit den Erwachsenen zusammengefaßt, bisweilen als eine besondere dritte Gruppe ihnen gegenübergestellt.
  • 5. Die Gruppe der „Erwachsenen” fällt annähernd mit der der Volljährigen (Großjährigen) zusammen, deren untere Altersgrenze nach dem Recht des jeweiligen Staates meist um 20 Jahre gelegt ist. Die Personen unter dieser Altersgruppe sind die Minderjährigen. In der Rechtspflege der Bundesrepublik Deutschland werden Minderjährige von 18 bis unter 21 Jahren als Heranwachsende bezeichnet.
  • 8. Der Ausdruck Greis, S. m., und Greisin, S. f. für einen „bejahrten Mann” bzw. eine „bejahrte Frau” hat mitunter den Nebensinn der Gebrechlichkeit und unterliegt keiner festen Grenzziehung. Wenn eine solche unternommen würde, müßte die Grenze nach dem heutigen durchschnittlichen Stand des Alterns etwa bei 75 oder 80 Jahren angesetzt werden.

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Die Gliederung der Bevölkerung nach dem Alter erfolgt gewöhnlich nach (einzelnen) Altersjahren1 und Altersgruppen2, insbesondere Fünfjahresgruppen3 oder großen Altersgruppen4, z. B. 0-19 (0 bis unter 20) Jahre usw. Der Altersaufbau6 (Altersgliederung6, Altersverteilung6, 144-4) der Bevölkerung wird in Verbindung mit der Geschlechtsgliederung, gelegentlich auch der Familienstandsgliederung, in einem „Histogramm” (155-8) dargestellt, das wegen seiner an den Durchschnitt einer Pyramide erinnernden Form auch Alterspyramide7 genannt wird. Neben oder anstelle der „Altersgliederung” wird manchmal die Gliederung nach Geburtsjahren5 vorgenommen.

  • 1. bis 7. „Altersjahre”, „Altersgruppen” usw. werden ganz allgemein auch als Altersklassen bezeichnet. — Die nach Geschlecht und Alter gegliederte Gesamtheit einer Bevölkerung wird auch Volkskörper genannt. Als besondere Altersklassen darin unterscheidet man den Nachwuchs (meist die unter 15 Jahre alten Personen), den Tragkörper (im allgemeinen die Arbeitsfähigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, im Sonderfalle auch die gebärfähigen Frauen, d. h. die im Alter von 15 bis unter 45 Jahren stehenden, die als „weiblicher Tragkörper” bezeichnet werden) und den Altenteil, S. m. (meist die 65 und mehr Jahre alten Personen), nicht zu verwechseln mit das Altenteil, S. n. (358-4*).

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Man nennt Durchschnittsalter1 einer Bevölkerung den Altersdurchschnitt ihrer Glieder, Medianalter2 (mittleres Alter2, Altersmitte2) das Alter, das die nach dem Alter geordnete Bevölkerung in zwei gleiche Teile teilt. Die Verschiebung im Altersaufbau in Richtung auf eine relativ stärkere Vertretung der alten Personen nennt man das Altern3 (Überalterung3, Vergreisung3) einer Bevölkerung. Um Mißverständnisse zu vermeiden, sagt man häufig auch demographisches Altern3 (327-1). Die umgekehrte Entwicklung wird als Verjüngung4 einer Bevölkerung oder demographische Verjüngung4 bezeichnet. Dieses Altern darf nicht mit der Weiterführung eines gegebenen Bevölkerungsstandes auf einen späteren Zeitpunkt mit Hilfe angenommener Überlebenswahrscheinlichkeiten6 verwechselt werden, bei der man auch die Bevölkerung als solche einen späteren Zeitpunkt erleben, also in gewissem Sinne altern5 läßt.

  • 3. Alter, S. n. — altern, V. i. — Vergreisung, S. . — vergreisen, V. i.
  • 4. Verjüngung, S. f .— verjüngen, V. t.

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Das „demographische Altern” (326-3) muß auch noch einerseits von dem individuellen Altern1 unterschieden werden, andererseits von der Lebensverlängerung2, die hauptsächlich auf den Fortschritt der medizinischen Wissenschaft und die Verbesserung der Lebensbedingungen zurückgeht. Man nennt das physiologische Alter3 und das geistige Alter4 einer Person das Alter, dem normalerweise der Zustand seiner Gewebe und Organe bzw. seiner geistigen Fähigkeiten entspricht. Dagegen nennt man „chronologisches Alter” (322-1) die Zeit, die vom Zeitpunkt der Geburt5 bis zum Zeitpunkt der Betrachtung verstrichen ist. Der Intelligenzquotient6 (I. Q.) ist der Quotient aus dem „geistigen Alter” und dem entsprechenden „chronologischen Alter”, jedoch nur für die aufsteigende, nicht für die absteigende Entwicklung.

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