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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Vollzogen (Ehe)

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Vollzogen (Ehe)  


Die Formalität der Aufgebote1 hat den Zweck, die Eheschließung öffentlich bekanntzumachen und im Fall des Vorliegens eines Ehehindernisses Dritten die Möglichkeit eines Einspruches zu geben. In manchen Ländern ist eine Eheerlaubnis2 erforderlich, bevor die Heirat stattfinden kann. Nach Beendigung der Heiratszeremonie wird eine Heiratsurkunde3 (Trauschein3, auch Trauungsschein3) den Neuvermählten4 (Neuverheirateten4) ausgefolgt. Die Ehe ist vollzogen5 (konsummiert5), oder es hat eine Vollziehung (Konsummierung, Konsummation) der Ehe5 stattgefunden, wenn die geschlechtliche Vereinigung der Ehegatten erfolgt ist. ____
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