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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Nicht ledige Person

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Nicht ledige Person  


Man gliedert die Bevölkerung nach dem Familienstand1 in Ledige2, das sind Personen, die niemals rechtsgültig verheiratet waren, Verheiratete5, das sind Personen, die in einer rechtsgültigen Ehe leben (501) oder, bei Weiterbestehen der Ehe, „von Tisch und Bett getrennt” sind (512-2), „Verwitwete” (510-2-4) und „Geschiedene” („Getrennte”, 512). Die Ledigen männlichen Geschlechts werden auch Junggeselle3 genannt, die weiblichen Geschlechts Junggesellin4 (früher Jungfer4, jetzt meist nur gebraucht in der spöttischen Verbindung „alte Jungfer”). Die verheirateten Personen5 gliedern sich nach dem Geschlecht in die verheirateten Männer6 und die verheirateten Frauen7. Unter den nicht ledigen Personen8 sind alle verheirateten, verwitweten und geschiedenen Personen begriffen.

  • 1. Familienstand, S. m.
  • 2. ledig, Adj. — Ledigenstand, S. m.
  • 3. Junggeselle, S. m.
  • 4. Jungfer, S. f.
  • 8. Die Ledigen, Verwitweten und Geschiedenen ergeben zusammen die Unverheirateten.


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