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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Autonomes Territorium

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Autonomes Territorium  


Beiden hier folgenden Begriffen muß größte Vorsicht walten, da bei manchen Wörtern, die einander in verschiedenen Sprachen der Form nach entsprechen, die Begriffsinhalte verschieden oder die Wörter selbst mehrdeutig sind.


Land1 bedeutet im Deutschen zunächst ein abgegrenztes „Gebiet” (301-2), das nicht notwendigerweise eine Verwaltungseinheit sein muß. Vielfach wird es synonym mit Staat3 gebraucht, wobei eher das Geographische als das Politische betont wird. In der Bundesrepublik Deutschland und im Bundesstaat Österreich versteht man im politischen Sinne unter „Land'' die „Gliedstaaten” (305-5) des „Bundesstaates” (305-4), z. B. Land Hessen, Land Tirol. Volk2 bedeutet eine Gemeinschaft von Personen, die auf Grund gleicher Sprache, Kultur, Sitte oder gleichen Schicksals ein Gefühl der Zusammengehörigkeit entwickelt haben. „Staat” ist die politische Organisationsform, die souverän nach innen wie selbständiges Völkerrechtssubjekt nach außen ist. Eine Sonderform ist der Bundesstaat4, bestehend aus Gliedstaaten5, die gewisse Souveränitätsrechte, vor allem das Recht auf eigene Außenpolitik, an den Gesamtstaat abgetreten haben.
Die Bezeichnung Territorium6 hat zunächst die allgemeine Bedeutung „Gebiet” (301-2), daneben aber auch noch die Nebenbedeutung einer politischen Gebietseinheit, die erst jüngst kolonisiert oder besiedelt wurde. Nach dem Grade ihrer Selbstverwaltung unterscheidet man autonome Territorien7 und nicht autonome Territorien8, wobei die Begriffe „autonom” und „Autonomie” je nach dem Umfang der gewährten Selbstverwaltung schwanken.

  • 1. In einem anderen Sinn wird Land, S. n., im Gegensatz zu „Stadt” (306-4) gebraucht. Das Adj. dazu ist ländlich, zu Land im obigen Sinn dagegen landschaftlich. Das entsprechende Adj. zu Land als Gliedstaat wäre ländisch, doch ist diese Form nicht gebräuchlich und kommt nur in Komposita wie inländisch, ausländisch, vaterländischvor. — „Land” wird auch im Sinne von Landschaft verwendet.
  • 2. Volk, S. n. — Ein „Volk”, von dem mindestens der Kern staatlich organisiert ist, bezeichnet man als Nation, S. f., im Gegensatz zur angelsächsischen und romanischen Bedeutung des Wortes „nation”. Die zugehörigen Adj. national und besonders völkisch haben häufig eine politische Färbung, indem sie Parteien bezeichnen, die den Volksgedanken in den Vordergrund ihrer Parteiprogramme stellen. Dagegen ist das Adj. volklich neutral.
  • 3. Staat, S. m. — staatlich, Adj.
  • 6. Territorium, S. n. — territorial, Adj.
  • 7. autonom, Adj. — Autonomie, S. f.


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