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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Verletzung

Aus Demopædia
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Verletzung  (Verletzung, S. f.,)


Tod oder „Arbeitsunfähigkeit” (425-6) kann die Folge einer „Krankheit” (420-2), einer Verletzung1 oder einer Vergiftung2 sein. Die Verletzungen können entweder durch Unfall3 oder durch sonstige gewaltsame (oder heimtückische) Einwirkung4 verursacht sein. Unter den letzteren sind zu unterscheiden Selbstmord5 und Selbstmordversuch5 einerseits, Mord6, Totschlag6, Körperverletzung6, verbrecherische Vergiftung6 andererseits. Die durch Kriegshandlungen herbeigeführten Todesfälle, Kriegstoten Verluste7 (Kriegssterbefälle7) und die durch Kriegshandlungen herbeigeführten Verwundungen7 (Kriegsverletzungen7) werden gewöhnlich gesondert ausgewiesen.

  • 1. und 7. Verletzung, S. f., ist der allgemeinere Begriff (z. B. innere Verletzung), während Verwundung, S. f. im allgemeinen nur für „Kriegsverletzungen” gebraucht wird und eine offene (blutende) Wunde voraussetzt. — verletzen, V. t. — verwunden, V. t.
  • 4. Die Bezeichnung gewaltsamer Tod kann sich auch auf den Tod durch Unfall beziehen.
  • 6. Fahrlässige Tötung wird in der Statistik gewöhnlich den Todesfällen durch „Unfall” (422-3) zugezählt.


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