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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Stellung zum Haushaltsvorstand

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Stellung zum Haushaltsvorstand  


Die Mitglieder des „Mehrpersonenhaushaltes” (110-4) werden Haushaltsmitglieder1 genannt. Eines davon wird als Haushaltsvorstand2 betrachtet, zumeist auf seine bloße Angabe hin. In der Regel ist es der hauptsächliche Ernährer3 (Erhalter3) des Haushaltes. Die Volkszählungen enthalten meistens eine Frage nach dem Verhältnis der „Haushaltsmitglieder” (111-1) zum Haushaltsvorstand: Stellung zum Haushaltsvorstand4. Danach kann man die verschiedenen Elemente unterscheiden, aus denen der gemischte Haushalt5 besteht, da bei ihm nicht alle Mitglieder zur „biologischen Familie” (113-1) gehören müssen.

  • 5. Es gibt somit Familienhaushalte, und zwar je nach dem Grade der Verwandtschaft Familienhaushalte im weiteren Sinne und Familienhaushalte im engeren Sinne, welch letztere sich auf die „biologische Familie” (113-1) beschränken. Im Französischen werden die ersteren Haushalte den „gemischten Haushalten” (menages complexes) zugerechnet. Neben den „gemischten Haushalten”, denen auch familienfremde. Personen angehören, gibt es schließlich noch Haushalte aus Personen ohne verwandtschaftliche Zusammengehörigkeit.


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