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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Staatenloser

Aus Demopædia
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Staatenloser  


Die Bewohner eines Landes gliedern sich in die Staatsangehörigen1 (Staatsbürger1, Untertanen1) des Staates und in die Ausländer2, die Bürger eines anderen Staates oder Staatenlose3 sein können, d. h. keine Staatsbürgerschaft4 (Staatsangehörigkeit4) besitzen. Die Ausdrücke „nationalité”, „nationality” und die entsprechenden Ausdrücke in anderen Sprachen dürfen im Deutschen nicht mit Nationalität5 übersetzt werden, da dieses Wort hier den Sinn von Volkszugehörigkeit5 (also den auf „nationalité ethnique” eingeschränkten Sinn von „nationalite”, 305-2) hat, während „Staatsbürgerschaft” (330-4) im Französischen genauer als „nationalité politique” ausgedrückt wird.
Von der „Nationalität” (330-5) spricht man besonders in mehrvölkischen Staaten6 (multinationalen Staaten6, Nationalitätenstaaten6, vgl. dazu auch 333).

  • 1. Der Ausdruck „Untertan” ist heute, als mit der modernen Auffassung vom Staatsburger im Widerspruch stehend, in souveränen Staaten außer Gebrauch gekommen.
    Bisweilen, besonders in Kolonialgebieten, gibt es noch eine Unterscheidung zwischen „Staatsbürgern” und „Untertanen”, wobei die letztgenannten Staatsburger geringeren Rechtes sind. Die „Staatsangehörigen” von Protektoraten werden Protektoratsangehörige genannt.


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