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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

Familienkern

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Familienkern  


Wenn von Familie1 an sich gesprochen wird, so denkt man im Deutschen in erster Linie an die „biologische Familie” (113-1), das ist die Familie, die nur aus den Eltern und ihren leiblichen Kindern besteht. Bei den Volkszählungen wird der Begriff der Familiel-ndessen verschieden definiert: Zensusfamilie1, statistische Familie1.
So kann sich die Erfassung auf die eigenen Kinder der bestehenden Ehe beschränken oder es können z. B. alle in einer Familie lebenden Kinder, also auch solche aus früheren Ehen, ferner Pflege- und Adoptivkinder, miteinbezogen werden. Im ersferen Fall wiederum können entweder alle eigenen Kinder, auch wenn sie nicht mehr in dem Familienhaushalt leben, einbegriffen werden oder nur die noch in der Familie lebenden, nur die unverheirateten oder auch die verheirateten Kinder usw. Die Entscheidung darüber, welche Abgrenzung man wählt, wird davon abhängen, ob man mehr die sozialbiologischen oder mehr die sozialökonomischen Zusammenhänge untersuchen will.
Auch dort, wo die Erhebung auf den Haushalt gerichtet ist, wendet sich dem Familienkern2 des Haushaltes ein besonderes Interesse zu, der dann aus dem Haushaltsvorstand, dessen Ehefrau und ihren Kindern, soweit diese nicht bereits verheiratet sind und selbst Kinder haben, besteht.
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