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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Eugenik1 ist die Lehre von der Verbesserung der Erbqualität der Bevölkerung. Sie beruht auf den Ergebnissen der Vererbungsforschung. Durch Vererbung2 werden „Erbmerkmale” (911-1) der Vorfahren auf die Nachkommen übertragen. Dies erfolgt durch die Gene3, die die Kinder von ihren Eltern erhalten. Die Wissenschaft von der Übertragung der Gene und der von ihnen vermittelten Eigenschaften ist die Genetik4 (103-4).

  • 1. Eugenik, S. f. — eugenisch, Adj. — Eugeniker, S. m., Vertreter der Eugenik.
  • 2. Vererbung, S. f. — erblich, Adj. — auch durch das Bestimmungswort „Erb —” in zusammengesetzten Wörtern ausgedruckt: Erbmerkmale = erbliche Merkmale.
  • 3. Die Gesamtheit der Gene eines Individuums, von denen es einen Teil jedem seiner Kinder weiter übertragen kann, ist seine Erbmasse („Erbbild”, 911-3*), im Hinblick auf die durch die Gene bedingten Erbmerkmale auch seine Erbveranlagung (Erbkonstitution) genannt.

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Man unterscheidet zwischen Erbmerkmalen1, das sind die durch „Vererbung” (910-2) übertragenen Merkmale, und erworbenen Merkmalen2. Man unterscheidet ferner die phänotypischen Merkmale3, das sind die Merkmale, die, gleichgültig ob ererbt oder erworben, äußerlich in Erscheinung treten, von den genotypischen Merkmalen4, das sind die von den Genen übertragenen Merkmale. Ein dominantes Merkmal5 ist ein solches Erbmerkmal, das im Kind bereits in Erscheinung treten kann, wobei das zugeordnete Gen nur von einem Elternteil ererbt zu werden braucht, während wir von einem rezessiven Merkmal6 sprechen, wenn das zugeordnete Gen von beiden Eltern ererbt sein muß, um sich im Phänotypus zu äußern. Ein Letalfaktor7 ist eine Konstellation im Genotypus (letales Gen, defekter Genotypus), die den Tod der empfangenen Frucht zur Folge hat. Die Gene sind bisweilen einer unvermittelten Änderung ausgesetzt, die man Mutation8 nennt. Panmixie9 ist die Bildung von Verbindungen zwischen Gruppen verschiedener „genetischer Konstitution'' (911-4a) ohne irgendwelche Beschränkung; die Häufigkeit der verschiedenen Verbindungen entspricht dem zufälligen Zusammentreffen.

  • 3. Die „phänotypischen Merkmale” treten am Erscheinungsbild (Phänotypus) zutage; die genotypischen begründen das Erbbild (Genotypus, genotypische Konstitution).
  • 4. Eine angeborene Mißbildung (424-1, kongenitaler Defekt) ist eine solche, die eine Person von ihrer Geburt an trägt. Sie muß nicht notwendigerweise ein Erbfehler sein. Die Bezeichnungen werden aber öfter fälschlich synonym gebraucht.
    Personen mit einem Geburtsgebrechen werden als geburtsgebrechlich bezeichnet, nicht zu verwechseln mit erbgebrechlich, zwei Bezeichnungen, die häufig synonym sein werden, die es aber nicht sein müssen.
  • 5. dominant, Adj. — Dominanz, S. f.
  • 6. rezessiv, Adj. — Rezessivität, S. f.
  • 7. letal, Adj., vom lateinischen letum, der Tod (425-7), daher ohne „h” zu schreiben = tödlich. — Letalität, S. f., die Tödlichkeit. — Je nach dem Zeitpunkt der Letalität spricht man von zygotischen, embryonalen oder postembryonalen Letalfaktoren.
  • 8. Mutation, S. f. — mutieren, V. i. — Mutante, S. f., Träger eines Mutationsmerkmales.
  • 9. Panmixie, S. f. — panmiktisch, Adj. In der Soziologie auch benutzt, wenn verschiedene soziale Gruppen sich ungehindert durch Heiratsschranken vermischen.

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Positive Eugenik1 strebt die Verbesserung der Beschaffenheit einer Bevölkerung an durch Begünstigung der Vermehrung der Personen mit den besten Erbqualitäten, negative Eugenik2 durch die Verhinderung der Vermehrung von Personen mit schlechten Erbqualitäten. Ein Erbfehler3 (Erbdefekt3) ist ein als unerwünscht betrachtetes „Erbmerkmal”. Manche Gesetzgebungen sehen die eugenische Unfruchtbarmachung4 (eugenische Sterilisation4) — zwangsweise oder freiwillig — vor, um die Übertragung von Erbgebrechen auf die Nachkommenschaft zu vermeiden. Unter den von eugenischen Erwägungen getragenen Vorschlägen ist das Ehetauglichkeitszeugnis5 zu erwähnen, das die Brautleute vor ansteckenden Krankheiten und vor möglichen Erbbelastungen bewahren soll, um dysgenische Verbindungen6 zu verhindern, das sind Verbindungen, aus denen „Erbgebrechliche” (911-4e) hervorgehen könnten.

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