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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Man versteht unter Erkrankungshäufigkeit1 (Morbidität1) die Zahl der Erkrankungen an bestimmten Krankheiten2 auf eine Bevölkerung. Die Bearbeitung der Krankheitsstatistik3 (Morbiditätsstatistik3) ist erschwert durch das Fehlen einer strengen Grenzlinie zwischen Krankheit und Gesundheit, um die Krankheitsfälle4 festzustellen. Die Statistik des Gesundheitswesens5 umfaßt einen weiteren Bereich als die Krankheitsstatistik; sie hat alle Tatsachen zum Gegenstand, die sich auf die Gesundheit einer Bevölkerung beziehen. Zu ihr rechnet man auch die Statistik der Sterblichkeit nach Todesursachen6; denn viele Krankheiten können auch Todesursache7 sein. Die Statistik benützt zu ihrer Darstellung häufig kombinierte Todesursachen- und Krankheitsverzeichnisse (221-5).

  • 1. u. 2. Krankheit, S. f., betont mehr die objektive Seite, Erkrankung, S. f., die subjektive Seite des Krankseins, letzteres auch den Eintritt in die Krankheit bezeichnend, — krank, Adj. — erkranken an ..., V. i.
  • 3. Morbidität, S. f. — morbid, Adj. (= krankhaft), meist im übertragenen Sinn und pejorativ gebraucht.
  • 5. Kerngebiet der Gesundheitsstatistik ist die Medizinische Statistik. Abweichend von „Medizinische Statistik” bedeutet Medizinalstatistik (Statistik der sanitären Verhältnisse) die Bearbeitung und die Ergebnisse der bei den Medizinalverwaltungen anfallenden Meldungen über die sanitären Verhältnisse.

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Die Gliederung der Sterbefälle nach Todesursachen ist dadurch erschwert, daß Sterbefälle nicht nur durch eine einzelne Todesursache1, sondern auch durch mehrere (komplexe) Todesursachen2 bewirkt sein können. Im letzteren Falle unterscheidet man das unmittelbar zum Tode führende Leiden3 und das Grundleiden4. Unter einem anderen Gesichtspunkt ist zwischen primärer Todesursache5 und Neben-, Begleit-Leiden bzw. -Krankheit6 (konkomitierender Todesursache6) zu unterscheiden. Die Sterbeziffer nach Todesursachen7 wird häufig auf 100000 der Bevölkerung berechnet. Man berechnet auch den Anfeil der Sterbefälle nach Ursachen8 an allen Sterbefällen (relative Mortalität8).

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Tod oder „Arbeitsunfähigkeit” (425-6) kann die Folge einer „Krankheit” (420-2), einer Verletzung1 oder einer Vergiftung2 sein. Die Verletzungen können entweder durch Unfall3 oder durch sonstige gewaltsame (oder heimtückische) Einwirkung4 verursacht sein. Unter den letzteren sind zu unterscheiden Selbstmord5 und Selbstmordversuch5 einerseits, Mord6, Totschlag6, Körperverletzung6, verbrecherische Vergiftung6 andererseits. Die durch Kriegshandlungen herbeigeführten Todesfälle, Kriegstoten Verluste7 (Kriegssterbefälle7) und die durch Kriegshandlungen herbeigeführten Verwundungen7 (Kriegsverletzungen7) werden gewöhnlich gesondert ausgewiesen.

  • 1. und 7. Verletzung, S. f., ist der allgemeinere Begriff (z. B. innere Verletzung), während Verwundung, S. f. im allgemeinen nur für „Kriegsverletzungen” gebraucht wird und eine offene (blutende) Wunde voraussetzt. — verletzen, V. t. — verwunden, V. t.
  • 4. Die Bezeichnung gewaltsamer Tod kann sich auch auf den Tod durch Unfall beziehen.
  • 6. Fahrlässige Tötung wird in der Statistik gewöhnlich den Todesfällen durch „Unfall” (422-3) zugezählt.

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Gewisse übertragbare Krankheiten1 (ansteckende Krankheiten1, Infektionskrankheiten1) sind Gegenstand besonderer Maßnahmen, da sie sich unter Umständen schnell ausbreiten; man nennt sie epidemische Krankheiten2 (Seuchen2), und sie sind Gegenstand der Seuchenstatistik3 (Statistik der ansteckenden Krankheiten3). Ihre statistische Erfassung ist darum leicht, weil sie in der Mehrzahl der tänder der Meldepflicht unterliegen (meldepflichtige Krankheiten4). Man unterscheidet Krankheiten auch nach der Art ihres Verlaufes in chronische Krankheiten5 mit einem langsamen Verlauf und akute Erkrankungen6 mit einem schnellen Verlauf.

  • 1. übertragbar, Ad}. — übertragen, V. t. — Übertragung, S. f.
  • 2. epidemisch, Adj. — Epidemie, S. f.
  • 3. anstecken, V. t. — Ansteckung, S. f.
  • 4. melden, V. t. — Meldung, S. f.

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Unter den Todesursachen sind für den Demographen von besonderem Interesse angeborene Mißbildungen1 (angeborene Fehlbildungen1) Krankheiten der Neugeborenen2 und die Gesamtheit derjenigen Krankheiten und Verletzungen, die man mit dem Ausdruck Krankheiten der Schwangerschaft, bei Entbindung und im Wochenbett3 bezeichnet. Diese verursachen die Müttersterblichkeit4. Die Sterbefälle dieser Art können entweder auf die Gesamtbevölkerung bezogen werden — nach Art der Berechnung der Todesursachenziffern — oder auf die Zahl der Empfängnisse, in deren Ermangelung auf die Zahl der Lebendgeborenen, ein Maß, das sich der „Letalitätsziffer” (425-7) nähert. Der Anteil der allgemein der Altersschwäche5 (Senilität5) zugeschriebenen Sterbefälle oder der Sterbefälle aus nicht näher bezeichneten Todesursachen kann als ein Maß für die Güte der Todesursachenstatistik betrachtet werden.

  • 2. Man teilt die Säuglingssterbefälle nach der Ursache bisweilen in solche mit endogener Verursachung und solche mit exogener Verursachung ein. Die ersteren betreffen Ursachen, die in der Konstitution des Neugeborenen liegen, die letzteren ergeben sich aus dem Kontakt des Säuglings mit der Außenwelt (z. B. Geburtsakt, Infektion).
  • 5. Altersschwäche, S. f. — altersschwach, Adj. — Senilität, S. f. — senil, Adj.

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Die hauptsächlichen Maßzahlen der Morbidität1 (420-1) beziehen sich entweder auf die Häufigkeit der Erkrankungen, ihre Dauer oder ihre Schwere. Diese Maßzahlen können entweder für jede „Krankheit” (420-2) allein oder für die Gesamtheit der Erkrankungen berechnet werden. Die Erkrankungsziffer2 (Morbidi-tätsziffer2, Erkrankungshäufigkeit2) wird berechnet durch Beziehung der in einem Zeitabschnitt auftretenden Erkrankungsfälle (Neuerkrankungen) auf den mittleren Stand der zugehörigen Bevölkerungsgruppe. Eine andere Maßzahl der Erkrankungen wird dargestellt durch die Krankenbestandsziffer3, das ist die Zahl der an einem Stichtag gezählten Kranken, bezogen auf den Stand der zugehörigen Bevölkerung (Bevölkerungsgruppe). Die durchschnittliche Krankheitsdauer4 und die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage5 der Personen der betrachteten Gruppe in einer Beobachtungszeit sind Maße der durch die Krankheit bewirkten Arbeitsunfähigkeit6. Die Häufigkeit der Todesfälle auf die Zahl der erkrankten Personen, das ist die Letalitätsziffer7 (Letalitätskoeffizient7) drückt die Schwere der Erkrankungen aus. Sie wird meist nur für akute Erkrankungen berechnet.

  • 2. In der „Humangenetik” (103-4) versteht man unter Erkrankungswahrscheinlichkeit — der technischen Definition einer Wahrscheinlichkeit nicht ganz entsprechend — die Zahl der anlagebedingten Krankheitsfälle auf 1000 Personen derjenigen Altersgruppen, die am Ende der sogenannten Gefährdungsperiode (d. h. des häufigsten Erkrankungsalters) liegt.
  • 5. Von „Arbeitsunfähigkeit” spricht man nur innerhalb einer gewissen zeitlichen Grenze. Wo diese überschritten wird, handelt es sich um Erwerbsunfähigkeit (Berufsunfähigkeit, Invalidität).

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