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Mehrsprachiges Demographisches Wörterbuch (erste Ausgabe 1960)

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Die in der Demographie hauptsächlich verwendeten statistischen Einheiten1, kann man in zwei Gruppen einteilen: Die abstrakten Einheiten, die als „Ereignisse” (201-3) in Erscheinung treten, und die konkreten Einheiten. Unter den letztgenannten ist die (Einzel-) Person2 (das Individuum2) eine der Wichtigsten. Früher waren auch die Ausdrücke Seele2 oder Kopf2 gebräuchlich. Der Haushalt3 ist eine zusammengesetzte statistische Einheit sozialökonomischen Charakters. Während in Frankreich, Kanada und USA der Haushalt von der Wohngemeinschaft her definiert wird, hat man in anderen Ländern, u. a. in der Bundesrepublik Deutschland, auch das gemeinsame Wirtschaften in die Definition einbezogen. Danach besteht ein Haushalt aus Personen, die zusammen wohnen und in der Mehrzahl der Fälle auch gemeinsam wirtschaften, indem etwa die Mahlzeiten gemeinsam bereitet oder eingenommen werden.
Von den gewöhnlichen Haushalten4 (Ein- und Mehrpersonenhaushalten) im Sinne der obigen Definition unterscheidet man Anstaltshaushalte5, worunter die in gewissen Anstalten (z. B. Krankenhäusern, Kasernen, auch Hotels hinsichtlich des dort wohnenden Personals) unter einer einheitlichen Ordnung wohnenden und zu einer Verpflegungsgemeinschaft zusammengefaßten Personen zu verstehen sind. Personen, die allein wirtschaften, bilden einen Einzelhaushalt6.
Es ist eine Frage des Untersuchungszweckes, ob man Pensionsgäste7 bei Privatpersonen oder den Untermieter8 in einem privat gemieteten möblierten Zimmer zum „Haushalt” (110-3) des Wohnungsinhabers zählt oder nicht. Wenn sie getrennt wirtschaften, werden sie im allgemeinen als selbständiger Haushalt angesehen.

  • 2. In der Umgangssprache wird für die Mehrzahl von „Person” auch Leute gesagt, z. B. die jungen Leute, die Brautleute.
  • 7. „Pensionsgäste” (vorübergehend) und Dauerpensionsgäste (Dauerpensionäre) erhalten Verpflegung und Wohnung gegen Zahlung des Pensionspreises (Pension).
  • 8. Zwischenformen entstehen durch Vermietung eines möblierten Zimmers mit Frühstück oder mit Halbpension (Frühstück und eine Mahlzeit). Es ist zu beachten, daß das französische Wort logeur den Vermieter, das englische Wort lodger den Untermieter bezeichnet. In den USA dagegen wird das Wort lodger für alle Personen gebraucht, die im Haushalt leben, ohne mit dem Haushaltsvorstand verwandt zu sein. Falls der Untermieter kein eigenes Zimmer, sondern nur ein Bett oder einen Bettplatz, Schlafstelle genannt, innehat, spricht man auch von Schlafgängern (Schlafburschen, in Österreich Bettgehern).

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Die Mitglieder des „Mehrpersonenhaushaltes” (110-4) werden Haushaltsmitglieder1 genannt. Eines davon wird als Haushaltsvorstand2 betrachtet, zumeist auf seine bloße Angabe hin. In der Regel ist es der hauptsächliche Ernährer3 (Erhalter3) des Haushaltes. Die Volkszählungen enthalten meistens eine Frage nach dem Verhältnis der „Haushaltsmitglieder” (111-1) zum Haushaltsvorstand: Stellung zum Haushaltsvorstand4. Danach kann man die verschiedenen Elemente unterscheiden, aus denen der gemischte Haushalt5 besteht, da bei ihm nicht alle Mitglieder zur „biologischen Familie” (113-1) gehören müssen.

  • 5. Es gibt somit Familienhaushalte, und zwar je nach dem Grade der Verwandtschaft Familienhaushalte im weiteren Sinne und Familienhaushalte im engeren Sinne, welch letztere sich auf die „biologische Familie” (113-1) beschränken. Im Französischen werden die ersteren Haushalte den „gemischten Haushalten” (menages complexes) zugerechnet. Neben den „gemischten Haushalten”, denen auch familienfremde. Personen angehören, gibt es schließlich noch Haushalte aus Personen ohne verwandtschaftliche Zusammengehörigkeit.

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Die Familie1 (113 und 115) muß sorgfältig von dem „Haushalt” (110-3) unterschieden werden. Sie beruht auf den Bindungen, die sich aus der Eheschließung und der Fortpflanzung ergeben. Die soziale Bedeutung dieser Bindungen führte zu einer Regelung durch Sitte und Brauch oder durch Gesetz. Die Familie gründet sich einmal auf dem durch die Eheschließung zwischen den Ehegatten geschaffenen Band, zum anderen auf der Beziehung zwischen den Eltern2 - Vater3 und Mutter4 — und ihren Kindern5 - Söhnen6 und Töchtern7.

  • 2. Der Ausdruck „Eltern” wird im allgemeinen Sprachgebrauch nur in der Mehrzahl verwendet. Will man einen Teil der Eltern im allgemeinen Sinne — also nicht im besonderen als Vater oder Mutter — bezeichnen, so spricht man in der gewöhnlichen Umgangssprache von einem „Elternteil”. In der Wissenschaftssprache der Genetik ist allerdings die Einzahl von „Eltern”, das „Elter”, allgemein üblich.
  • 2. bis 7. Die Glieder einer Familie werden Familienmitglieder, S. n. PI. oder Familienangehörige, S. m. Pl. genannt.

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Die durch ein Elternpaar (503-4) und seine Kinder gebildete Gemeinschaft wird bisweilen biologische Familie1 genannt. In ihrer Beziehung zueinander werden die männlichen und weiblichen Kinder des gleichen Ehepaares Brüder2 bzw. Schwestern3 genannt. Brüder und Schwestern bilden die Gemeinschaft der Geschwister4. Haben die Kinder nur einen „Elternteil” (112-2*} gemeinsam, so sind sie Halbbrüder5 oder Halbschwestern6.

  • 2. bis 6. „Halbbruder” und „Halbschwester” werden zusammen als Halbgeschwister bezeichnet. Statt dessen werden dafür auch die Ausdrücke Stiefbruder, Stiefschwester und Stiefgeschwister verwendet, doch sollten sie bei strengem Sprachgebrauch nur dann angewandt werden, wenn es sich um in die Ehe eingebrachte Kinder handelt, die keinen Elternteil gemeinsam haben, demnach nicht miteinander blutsverwandt sind. — Verheiratet sich nach einer Ehelösung ein Elternteil bei Vorhandensein von Kindern wieder, so wird für den nicht leiblichen Elternteil die Bezeichnung Stiefvater bzw. Stiefmutter verwendet. Bei Wiederverheiratung des Stiefvaters bzw. der Stiefmutter spricht man dann im Verhältnis zu den Kindern der früheren Ehepartner von Stiefeltern. - Die Bezeichnungen Vollbruder, Vollschwester, Vollgeschwister, die dem französischen des germains entsprechen würden, sind im Deutschen nicht üblich, sie würden nur dort in Frage kommen, wo der Gegensatz zu Halbgeschwistern besonders hervorgehoben werden soll.
    Es wird im Deutschen auch kein Unterschied gemacht, ob die Hälbgeschwister den Vater oder die Mutter gemeinsam haben, wie im Französischen (consanguins und uterins).
    Kinder, deren Eltern verstorben sind, werden als Waisen bezeichnet, Kinder, bei denen nur ein Elternteil verstorben ist, (bis zur Wiederverheiratung des anderen) als Halbwaisen. — Waise, S. m. oder f., je nach Geschlecht.

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Zwei Personen, von denen die eine von der anderen abstammt, oder die Deszendenten1 (Abkömmlinge1, Nachfahren1) desselben Aszendenten2 (Stammvaters2, -mutter2, Vorfahren2) sind, werden Verwandte3 (genauer Blutsverwandte3) genannt. In den einfachen Fällen, in denen von zwei Personen die eine von der anderen abstammt, oder in denen mehrere Personen nur ein Aszendenten-Paar gemeinsam haben, bestimmt man den Grad ihrer Blutsverwandtschaft4 durch Auszählen der Zahl der Zeugungsschritte5, als Glieder der Kette, die sie direkt oder über das gemeinsame Aszendentenpaar verbindet. Doch gibt es hier verschiedene Verfahren der Berechnung. Die Beziehung zwischen den „Eltern” (112-2) und ihren Kindern wird vom Standpunkt der Eltern Vaterschaft6 (Vater-Kind-Beziehung6) oder Mutterschaft6 (Mutter-Kind-Beziehung6) geheißen. Das Wort Nachkommenschaft7 bezeichnet im Deutschen (anders als im Französischen pro-geniture) die Gesamtheit der Deszendenten. Für die „Deszendenten” (114-6) des ersten Grades wird einfach „Die Kinder” (112-5) einer Person, eines Paares, gesagt. Die „Verwandtschaft” (11-4-3*) im eigentlichen Sinn, begründet durch das Band des Blutes, ist zu unterscheiden von der Schwägerschaft8 (Verschwägerung8), die durch die Eheschließung zwischen dem einen Partner und den Blutsverwandten des anderen entsteht. Der gewöhnliche Sprachgebrauch begreift allerdings oft die Verschwägerten unter die Verwandten.

  • 1. Deszendenz, S. f.: Gesamtheit der Deszendenten, S. m., einer Person.
  • 2. Aszendenz, S. f., die Gesamtheit der Aszendenten, S. m., einer Person.
  • 3. Blutsverwandtschaft, S. f.: Beziehung zwischen zwei „Blutsverwandten” (114-3), auch in dem Sinne von Gesamtheit der Blutsverwandten einer Person. Zwischen Aszendenten und Deszendenten besteht die Blutsverwandtschaft in der geraden Linie (direkte Blutsverwandtschaft), in den übrigen Fällen liegt Blutsverwandtschaft in der Seitenlinie (Seitenverwandtschaft) vor. Die Verwandten der letzteren Art werden Seitenverwandte genannt. Verwandtschaft im juristischen Sinne deckt sich nicht immer mit Verwandtschaft im biologischen Sinn (z. B. Beziehung des Vaters zu seinem unehelichen Kind).
  • 6. Die Beziehung zwischen Kindern und Eltern wird vom Standpunkt der Kinder aus als Kindschaft bezeichnet.
  • 8. verschwägert, Adj. für Personen, die durch Schwägerschaft, S. f., verbunden sind. Der Ausdruck „Schwägerschaft” umfaßt nicht auch, wie im Französischen der Ausdruck «alliance», das Band zwischen den Ehegatten selbst.

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Wenn von Familie1 an sich gesprochen wird, so denkt man im Deutschen in erster Linie an die „biologische Familie” (113-1), das ist die Familie, die nur aus den Eltern und ihren leiblichen Kindern besteht. Bei den Volkszählungen wird der Begriff der Familiel-ndessen verschieden definiert: Zensusfamilie1, statistische Familie1.
So kann sich die Erfassung auf die eigenen Kinder der bestehenden Ehe beschränken oder es können z. B. alle in einer Familie lebenden Kinder, also auch solche aus früheren Ehen, ferner Pflege- und Adoptivkinder, miteinbezogen werden. Im ersferen Fall wiederum können entweder alle eigenen Kinder, auch wenn sie nicht mehr in dem Familienhaushalt leben, einbegriffen werden oder nur die noch in der Familie lebenden, nur die unverheirateten oder auch die verheirateten Kinder usw. Die Entscheidung darüber, welche Abgrenzung man wählt, wird davon abhängen, ob man mehr die sozialbiologischen oder mehr die sozialökonomischen Zusammenhänge untersuchen will.
Auch dort, wo die Erhebung auf den Haushalt gerichtet ist, wendet sich dem Familienkern2 des Haushaltes ein besonderes Interesse zu, der dann aus dem Haushaltsvorstand, dessen Ehefrau und ihren Kindern, soweit diese nicht bereits verheiratet sind und selbst Kinder haben, besteht.

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Unter einer Generation1 versteht man zumeist die Gesamtheit der Personen, die in einer bestimmten Zeitspanne geboren wurden. Die innerhalb eines Kalenderjahres Geborenen werden als ein Jahrgang (z.B. Geburtsjahrgang) bezeichnet. Verwandt dem Begriff der Generation ist der Begriff der Kohorte2, worunter man die Gesamtheit von Personen versteht, die innerhalb einer gewissen Zeitstrecke ein bestimmtes gleiches Ereignis erlebt haben, und deren weitere Schicksale nun verfolgt werden. Ein solches Ereignis kann die Geburt sein — dann geht der Kohortenbegriff in den obigen Generationsbegriff über, es kann aber auch ein anderes Ereignis sein, z. B. Eheschließung, Berufseintritt.
In einem anderen Sinne spricht man von der Generation der Väter3 (Mütter3) gegenüber der Generation der Söhne3 (Töchter3). Es kann daher der durchschnittliche Generationsabstand als durchschnittlicher Abstand der Geburten oder der Sterbefälle der Väter und Söhne oder der Mütter und Töchter berechnet werden. Man unterscheidet demnach zwischen männlichen Generationen4 und weiblichen Generationen5 und Generationsfolgen (z. B. beim Problem des Ersatzes der lebenden Müttergeneration durch die nachfolgende Töchtergeneration).

  • 2. Verwandte Ausdrücke sind Altersklasse, S. f. (Altersgruppe, S. f.), in Beschränkung auf ein Altersjahr: Altersjahrgang, S. m., auf ein Geburtsjahr: Geburtsjahrgang, S. m.

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